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ENCWstufentarif
Die Grundversorgung & Ihre Vorteile
Ab 1. Januar 2011 tritt der neue ENCWstufentarif (Grundversorgung Erdgas) in Kraft.
Egal, ob Sie viel oder wenig Erdgas verbrauchen, mit dem ENCWstufentarif können Sie bequem rechnen. Denn Ihr Verbrauch wird automatisch in der für Sie günstigsten Stufe abgerechnet. Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Preisblatt. Die Umstellung ist für alle Kunden kostenneutral.
Preise auf einen Blick (Grundversorgung)
Preisstand 1. Januar 2011
Gesamtverbrauch |
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| 3.Stufe | 4.Stufe |
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|---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis netto | 6,94 | 5,14 | 4,74 | 4,70 | 4,67 |
Arbeitspreis netto inkl. Erdgassteuer | 7,49 | 5,69 | 5,29 | 5,25 | 5,22 |
Arbeitspreis brutto* | 8,91 | 6,77 | 6,30 | 6,25 | 6,21 |
Grundpreis €/Jahr |
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*Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.
Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u.a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Für die Ersatzversorgung gelten die gleichen Preise und Bedingungen.
Die Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Gasbezug ohne Liefervertrag gemäß § 38 EnWG erfolgt.
Darüber hinaus können Gewerbe- und Industriekunden als Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung fallen, sofern sie nicht bereits einen anderen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Energie Calw GmbH ist dies die Energie Calw GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung bis Zählergröße G 25 entsprechen denen des ENCWstufentarifs (Grundversorgung) der Energie Calw GmbH.
Preise auf einen Blick (Ersatzversorgung)
Konditionen Ersatzversorgung für Kunden mit Gaszähler unter Zählergröße G 40
Gültig ab 1. Januar 2011 im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.
Gesamtverbrauch |
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| 3.Stufe | 4.Stufe |
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|---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis netto | 6,94 | 5,14 | 4,74 | 4,70 | 4,67 |
Arbeitspreis netto inkl. Erdgassteuer | 7,49 | 5,69 | 5,29 | 5,25 | 5,22 |
Arbeitspreis brutto* | 8,91 | 6,77 | 6,30 | 6,25 | 6,21 |
Grundpreis €/Jahr |
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*Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.
Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u.a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Zähler der Größe "G 40" werden in Anlagen mit einer Wärmeleistung ab rd. 300 kW eingesetzt. Diese haben einen zu erwartenden Gasverbrauch von über 600.000 kWh pro Jahr, welcher in der Regel nur bei industriellen oder vergleichbaren gewerblichen Abnahmeverhältnissen auftritt.
Der Leistungspreis bemisst sich nach der im jeweiligen Gaswirtschaftsjahr höchsten gemessenen Stundenmenge (Leistung). Ein Gaswirtschaftsjahr ist die Zeit vom 1. Oktober 6:00 Uhr bis zum 1. Oktober 6:00 Uhr des Folgejahres.
Liegt keine Leistungsmessung vor, wird an Stelle der oben genannten in Anspruch genommenen Leistung die maximal übertragbare Gasleistung des installierten Erdgaszählers in kW (Hs) zugrunde gelegt. Hierzu wird der maximal zulässige Volumendurchfluss laut Typenschild dieses Zählers (Qmax) in m3/h entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685 in die abzurechnende Leistung in kW (Hs) umgerechnet.
Angemessenheit der Erdgaspreise
Die ENCW hat die Angemessenheit ihrer Erdgaspreise seit Anfang 2007 durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Hier können Sie sich die Bescheinigung über die Ermittlung des Anstieges der Gasbezugspreise herunterladen.
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