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ENCWkomfort

Die Grundversorgung & Ihre Vorteile

Die Grundversorgung & Ihre Vorteile

Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Energie Calw GmbH (ENCW) ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie Calw GmbH.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Somit gelten für alle Haushaltskunden ohne ENCW Sondervertrag immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die Strom GVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).

Sie möchten sicher und zuverlässig mit Strom beliefert werden? Und auf ausgezeichneten Service legen Sie großen Wert? Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet wohnen oder neu einziehen, genießen Sie automatisch die Vorteile von ENCWkomfort.

Ihre Vorteile

  • Zahlreiche kostenlose Informations- und Serviceleistungen
  • Kompetente Beratung
  • Rund-um-Service
  • ENCW Kundenmagazin "Energie Impuls"

Preise auf einen Blick (Grundversorgung)

ENCWkomfort (Geschäftskunden)

Gültig ab 1. Januar 2011 im Rahmen der Grundversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.

Grundversorgung
(ohne Schwachlastregelung)

Einheit

Netto

Netto
inkl.Stromsteuer

Brutto

Verbrauchspreis

Cent/ kWh

21,66

23,71

28,21*

Grundpreis
(inkl. Verrechnungspreis für Eintarifmessung)

Euro/ Jahr

79,50

94,61**


Grundversorgung
(mit Schwachlastregelung)

Verbrauchspreise außerhalb der Schwachlastzeit

Cent/ kWh

21,66

23,71

28,21*

Verbrauchspreise innerhalb der Schwachlastzeit

Cent/ kWh

13,06

15,11

17,98*

Grundpreis
(inkl. Verrechnungspreis für Zweitarifmessung)

Euro/ Jahr

101,90

121,26**

Durchschnittshöchstpreis

Cent/ kWh

32,96

35,01

41,66*

* Brutto-Preise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
** Brutto-Preise inkl. zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.

Die Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung (Geschäftskunden)

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Darüber hinaus ist nun im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Darüber hinaus fallen grundsätzlich Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern Sie nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Energie Calw GmbH ist dies die Energie Calw GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des ENCW Komfort (Grundversorgung).

Preise auf einen Blick (Ersatzversorgung)

ENCWkomfort (Ersatzversorgung - Geschäftskunden)

Im Netzgebiet der Energie Calw GmbH gelten folgende Konditionen für diesen Tarif:
(Gültig ab 1. Januar 2011 im Rahmen der Grundversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.)

Ersatzversorgung
(ohne Schwachlastregelung)

Einheit

Brutto

Netto

Verbrauchspreis

Cent/ kWh

28,21*

21,66

Grundpreis

Euro/ Jahr

94,61**

79,50


Ersatzversorgung
(mit Schwachlastregelung)

Verbrauchspreise außerhalb der Schwachlastzeit

Cent/ kWh

28,21*

21,66

Verbrauchspreise innerhalb der Schwachlastzeit

Cent/ kWh

17,98*

13,06

Grundpreis

Euro/ Jahr

121,26**

101,90

* Brutto-Preise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
** Brutto-Preise inkl. zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.

Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.
Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Verbrauchen Sie jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des ENCW Komfort (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.
Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.

Das neue EnWG

Das neue EnWG

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Es soll die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicher stellen - und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des Gesetzes ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: In eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des ENCW Komfort (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV) kommt zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Stromversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff "Allgemeiner Tarif" zum Begriff "Grundversorgung".