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STROMNETZ
Mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das bisher geltende "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)" und die "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)" in Kraft.
Die EnBW Transportnetze AG und die EnBW Regional AG (EnBW Netzbetreiber) haben bei der Bundesnetzagentur Netzentgelte nach den Anforderungen des EnWG vom 13. Juli 2005 und den entsprechenden Verordnungen beantragt.
Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung der Stromnetze der Elekrizitätzwerk Calw GmbH basieren noch auf der "Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung" (VVII+). Sie gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Energie Calw GmbH nutzen. Für Details verweisen wir auf die Verbändevereinbarung vom 13. Dezember 2001.
Ergänzend zum EnWG werden jeweils auch die gültigen Gesetzesvorschriften zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien umgesetzt.
Die EnBW Netzbetreiber geben die aus den KWK-Förderzuschlägen resultierenden Belastungen seit dem 1. April 2002 an die Letztverbraucher weiter, die an ihre Netze angeschlossen sind. Diese Weitergabe erfolgt über die Netznutzungsentgelte in Form von endverbraucherbezogenen Aufschlägen und entspricht den Vorschriften des KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung).
Hinweis: Der Belastungsausgleich zwischen den Netzbetreibern nach KWK-G wird gesondert geregelt und ist nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten.



