Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Tel.-Nr. 07051/1300-42

undefinednetznutzung(at)encw(dot)de


... oder persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw.

NETZ-SERVICE

Preise

Preisbestandteile

In unseren Netznutzungspreisen sind enthalten:

  • Die Netzinfrastruktur, d.h. die Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren usw.
  • Die Systemdienstleistungen, d.h. Dienstleistungen, die zur Übertragung und Verteilung des Stroms notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Qualität der Stromversorgung bestimmen. Dazu gehören: Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung.
  • Die elektrischen Verluste, d.h. die beim Transport von Strom entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Kunden.
  • Die Kosten für das vorgelagerte Netz, d.h. die Kosten, die die Energie Calw GmbH an den vorgelagerten Netzbetreiber, die EnBW Regional AG, bezahlt.
  • Die Kosten für vermiedene Netzentgelte, d.h. die Vergütung, die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen erhalten.


Preise für Kunden mit Lastgangzählung
Die Preise für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind abhängig von deren Jahresbenutzungsdauer. Es wird unterschieden zwischen einer Jahresbenutzungsdauer von weniger als 2.500 h/a und einer Jahresbenutzungsdauer von mindestens 2.500 h/a. Die Jahresleistungs- und Arbeitspreise sind dem Preisblatt 1 zu entnehmen.

Preise für Kunden ohne Lastgangzählung
Für Kunden ohne Lastgangzählung, die unser Niederspannungsnetz nutzen, gilt Preisblatt 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Jahresarbeit nicht mehr als 100.000 kWh beträgt. Für die Netznutzung fällt ein Arbeitspreis an.
Bei Kunden ohne Lastgangzählung wenden wir das synthetische Lastprofilverfahren an. Dabei nutzen wir die Standardlastprofile der EnBW bzw. des VDEW, heute BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Für Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe verwenden wir die entsprechenden VDEW-Standardlastprofile (H0 dyn., L0 und G0).

Monatsleistungspreis
Für Netznutzer (Letztverbraucher bzw. Lieferanten) mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar überhaupt keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Energie Calw GmbH ein Monatsleistungspreissystem an.
Das Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden des Netzkunden Anwendung und wird im Preisblatt abgebildet.
In Analogie zum Jahresleistungspreissystem teilt der Netznutzer dem Netzbetreiber vor Beginn des Abrechnungszeitraumes verbindlich mit, dass er eine Abrechnung auf Grundlage der Monatspreisregelung wünscht. Dies schließt eine nachträgliche Optimierung zwischen Monatsleistungsabrechnung und Jahresleistungsabrechnung am Ende des zwölfmonatigen Abrechnungszeitraumes aus.
Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.

Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

  • Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen.
  • Messung: Die Messung umfasst die Erfassung, die Plausibilisierung und die Bereitstellung von Zählwerten.
  • Abrechnung: Die Preise für die Abrechnung beinhalten die Leistungen zur kaufmännischen Bearbeitung der Zählerdaten sowie Kosten für die Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Abrechnung.

Die jeweiligen Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung mit / ohne Leistungsmessung sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Im Leistungsumfang der Energie Calw GmbH bei Entnahmen oder Einspeisung mit Leistungsmessung sind die Lastgangzähler mit Messwandler, Fernübertragung der Messdaten über einen kundeneigenen Telefon-Festnetzanschluss, Datenaufbereitung, werktägliche Datenbereitstellung an erste Adresse per E-Mail (bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten) enthalten.

Preise für sonstige Leistungen
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellen wir folgende Leistungen gesondert in Rechnung:

  • Messung und Zähldatenbereitstellung: Die Preise werden gemäß Preisblatt berechnet. Sie sind abhängig von der technischen Auslegung der Entnahmestelle, den Mess- und Zähleinrichtungen sowie dem Umfang der Datenbereitstellung.
  • Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung.  Die Konzessionsabgabe beträgt zur Zeit 1,32 Cent/kWh bei Tarifkunden und 0,11 Cent/kWh bei Sondervertragskunden.
  • Mehrkosten gemäß KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung): Entsprechend dem KWK-G vom 19. März 2002 werden Aufschläge für letztverbrauchende Kunden zusammen mit dem Netznutzungsentgelt erhoben. Diese verbrauchergruppenspezifischen Aufschläge finden Sie im Preisblatt.
  • Den Belastungsausgleich mit den einzelnen Verteilnetzbetreibern führt die Energie Calw GmbH gemäß KWK-G unmittelbar in einem gesonderten Verfahren durch.
  • Blindarbeit. Im Rahmen der messtechnischen Erfassung wird monatlich der Teil der Blindarbeit, der 50 % der Wirkarbeit übersteigt, mit einem Arbeitspreis von netto 1,00 Ct/kvarh berechnet.

Netzgutschrift für Einspeiser
Die Energie Calw GmbH vergütet Einspeisern eine Netzgutschrift gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Leitfaden

Wie wird das Netznutzungsentgelt berechnet? Hier finden Sie alles über die Anwendung unserer Preise: erforderliche Daten, Erklärungen zur Entgeltermittlung sowie Informationen zur Entgeltberechnung der Reservenetzkapazität.
Dieser Leitfaden gilt nur für Kunden mit Lastgangzählung. Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung gilt ein reiner Arbeitspreis gemäß Preisblatt.

Die erforderlichen Daten
Zur Bestimmung des Entgeltes für die Netznutzung eines Kunden mit Lastgangzählung benötigen wir diese Daten:

  • Spannungsebene (in kV) der Entnahmestelle
  • Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie
  • Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Vertragsjahr)
  • Bei Kunden mit Eigenerzeugung: angemeldete Reservenetzkapazität PR in kW


Berechnung des Entgelts

Aus den oben genannten Daten wird die Jahresbenutzungsdauer T als Quotient aus der Jahresarbeit E und der Maximaljahresleistung P berechnet (d.h. T = E/P). Das anfallende Netznutzungsentgelt ist abhängig von dieser Jahresbenutzungsdauer:

  • Ab mindestens 2.500 h/a siehe Preisblatt.
  • Bei weniger als 2.500 h/a siehe Preisblatt.

In diesem Preisblatt findet man

  • einen jährlicher Leistungspreis (Cent/kW und Jahr) und
  • einen Arbeitspreis (Ct/kWh).

Leistungs- und Arbeitspreis sind abhängig von der Entnahmespannung des Kunden.
Das Netznutzungsentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis und Maximaljahresleistung P sowie Arbeitspreis und Jahresarbeit E (d.h. Netznutzungsentgelt = Leistungspreis x P + Arbeitspreis x E).

Reservenetzkapazität
Das Entgelt für die Reservenetzkapazität berechnen wir auf Basis eines jährlichen Leistungspreises (Cent/kW und Jahr). Dieser ist abhängig von

  • der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme (h/a) und
  • der Entnahmespannung des Kunden.

Musterverträge

Die hier beschriebenen Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Netze der Energie Calw GmbH.
Sie gelten für

  • Stromlieferanten ohne eigenen Bilanzkreis (Aggregatoren),
  • Verteilnetzbetreiber und
  • Kunden.


Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der Energie Calw GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, Netznutzung und Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der EnBW Netzbetreiber.

Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der Energie Calw GmbH abgeschlossen. Im Falle eines all-inclusive-Vertrags zur Stromversorgung eines Kunden ist er bereits im oben genannten Lieferantenrahmenvertrag enthalten. Der Netznutzungsvertrag regelt die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der EnBW Netzbetreiber.
Bei einem reinen Energielieferungsvertrag zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden, oder auch auf Wunsch des Kunden, wird der Vertrag auch direkt zwischen dem Kunden und der Energie Calw GmbH abgeschlossen.

Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Energie Calw GmbH abgeschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung.

Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem letztverbrauchenden Kunden und der Energie Calw GmbH abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben.
In der Regel wird der Anschlussnutzungsvertrag abgeschlossen bei:

  • all-inclusive-Verträgen zur Stromversorgung eines Kunden und
  • bei Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung des Stromlieferanten.

Der Vertrag wird im Normalfall im Rahmen der Netznutzungsanmeldung durch den Stromlieferanten entsprechend dem Lieferantenrahmenvertrag, ansonsten direkt durch den Kunden abgeschlossen.

Downloads
undefinedGesetzestext zur Netzanschlussverordnung (NAV); (PDF, 160 KB)