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... oder persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw.

ENCWstufentarif

Die Grundversorgung & Ihre Vorteile

Ab 1. September 2012 tritt der neue ENCWstufentarif (Grundversorgung Erdgas) in Kraft.
Egal, ob Sie viel oder wenig Erdgas verbrauchen, mit dem ENCWstufentarif können Sie bequem rechnen. Denn Ihr Verbrauch wird automatisch in der fĂŒr Sie gĂŒnstigsten Stufe abgerechnet. Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Preisblatt. Die Umstellung ist fĂŒr alle Kunden kostenneutral.

Preise auf einen Blick (Grundversorgung)

Preisstand 1. September 2012

Gesamtverbrauch


1.Stufe
bis 3.000 kWh


2.Stufe
3.001 bis 10.000 kWh

3.Stufe
10.001 bis 50.000 kWh

4.Stufe
50.001 bis 100.000 kWh


5.Stufe
ab 100.001 kWh

Arbeitspreis netto
(Cent/ kWh)

7,24

5,44

5,04

5,00

4,97

Arbeitspreis netto inkl. Erdgassteuer
(Cent/ kWh)

7,79

5,99

5,59

5,55

5,52

Arbeitspreis brutto*
(Cent/ kWh)

9,27

7,13

6,65

6,60

6,57

Grundpreis €/Jahr
brutto
(netto)


54,74
(46,00)


119,00
(100,00)


166,60
(140,00)


190,40
(160,00)


226,10
(190,00)

*Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.
Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u.a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

FĂŒr die Ersatzversorgung gelten die gleichen Preise und Bedingungen.

Die Ersatzversorgung

Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfĂ€lschten Wettbewerbs. ZusĂ€tzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des EuropĂ€ischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. DarĂŒber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Gasbezug ohne Liefervertrag gemĂ€ĂŸ § 38 EnWG erfolgt.
DarĂŒber hinaus können Gewerbe- und Industriekunden als Letztverbraucher, die ĂŒber das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung fallen, sofern sie nicht bereits einen anderen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Energie Calw GmbH ist dies die Energie Calw GmbH) durchgefĂŒhrt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung bis ZĂ€hlergrĂ¶ĂŸe G 25 entsprechen denen des ENCWstufentarifs (Grundversorgung) der Energie Calw GmbH.

Preise auf einen Blick (Ersatzversorgung)

Konditionen Ersatzversorgung fĂŒr Kunden mit GaszĂ€hler unter ZĂ€hlergrĂ¶ĂŸe G 40
GĂŒltig ab 1. September 2012 im Rahmen der Ersatzversorgung gemĂ€ĂŸ Energiewirtschaftsgesetz.

Gesamtverbrauch


1.Stufe
bis 3.000 kWh


2.Stufe
3.001 bis 10.000 kWh

3.Stufe
10.001 bis 50.000 kWh

4.Stufe
50.001 bis 100.000 kWh


5.Stufe
ab 100.001 kWh

Arbeitspreis netto
(Cent/ kWh)

7,24

5,44

5,04

5,00

4,97

Arbeitspreis netto inkl. Erdgassteuer
(Cent/ kWh)

7,79

5,99

5,59

5,55

5,52

Arbeitspreis brutto*
(Cent/ kWh)

9,27

7,13

6,65

6,60

6,57

Grundpreis €/Jahr
brutto
(netto)


54,74
(46,00)


119,00
(100,00)


166,60
(140,00)


190,40
(160,00)


226,10
(190,00)

*Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.
Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u.a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

ZĂ€hler der GrĂ¶ĂŸe "G 40" werden in Anlagen mit einer WĂ€rmeleistung ab rd. 300 kW eingesetzt. Diese haben einen zu erwartenden Gasverbrauch von ĂŒber 600.000 kWh pro Jahr, welcher in der Regel nur bei industriellen oder vergleichbaren gewerblichen AbnahmeverhĂ€ltnissen auftritt.
Der Leistungspreis bemisst sich nach der im jeweiligen Gaswirtschaftsjahr höchsten gemessenen Stundenmenge (Leistung). Ein Gaswirtschaftsjahr ist die Zeit vom 1. Oktober 6:00 Uhr bis zum 1. Oktober 6:00 Uhr des Folgejahres.

Liegt keine Leistungsmessung vor, wird an Stelle der oben genannten in Anspruch genommenen Leistung die maximal ĂŒbertragbare Gasleistung des installierten ErdgaszĂ€hlers in kW (Hs) zugrunde gelegt. Hierzu wird der maximal zulĂ€ssige Volumendurchfluss laut Typenschild dieses ZĂ€hlers (Qmax) in m3/h entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685 in die abzurechnende Leistung in kW (Hs) umgerechnet.

Angemessenheit der Erdgaspreise

Die ENCW hat die Angemessenheit ihrer Erdgaspreise seit Anfang 2007 durch einen unabhĂ€ngigen WirtschaftsprĂŒfer bestĂ€tigen lassen. Hier können Sie sich die Bescheinigung ĂŒber die Ermittlung des Anstieges der Gasbezugspreise herunterladen.

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undefinedGutachten