Speicherheizung

Kunden mit Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen

Seit dem 1. Juli 2003 können Kunden mit elektrischen Speicherheizungsanlagen im Netz der Energie Calw GmbH nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Dieses Lastprognoseverfahren wurde vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeitetet. Es ist im VDN-Praxisleitfaden Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen beschrieben.
Ab dem 1. Mai 2005 können auch Wärmepumpenanlagen nach dem vorgenannten Verfahren beliefert werden. Die Regelungen des Lieferantenrahmenvertrages sind maßgebend.

Informationen und Festlegungen

Gemäß dem VDN-Praxisleitfaden für Netzbetreiber stellt die Energie Calw GmbH für ihr Netz folgende Informationen und Festlegungen bereit:

  • Die Energie Calw GmbH wendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in ihrem Netzgebiet jeweils ein gemeinsames, temperaturabhängiges Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten an.
  • Maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Renningen – Ihinger Hof (Messstellennummer 4160).
  • Per Download können Sie für das aktuelle Jahr und die Jahre 1999 bis 2005 die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen Renningen – Ihinger Hof abfragen. Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert.

Wichtiges zu Anmeldung und Prognose

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Ihrer Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage und bei der Lastprofilprognose für die Fahrplanmeldung, dass für die Energie Calw GmbH folgende Punkte gelten:

  • Die Bezugstemperatur für Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile ist +17°C.
  • Die Begrenzungskonstante ist bei Speicherheizungsanlagen auf null und bei Wärmepumpenanlagen auf eins gesetzt.
  • Wir verwenden die Tagesmitteltemperatur zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile.
  • Das Lastprofilverfahren kann für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung in unserem Niederspannungsnetz ohne Beschränkungen bezüglich der Maximalleistung und Jahresarbeit angewendet werden. Das bedeutet: Die Lastprofilanwendungsgrenzen 30 kW und 100.000 kWh/a gelten hier nicht.
  • Auf Wärmepumpenanlagen treffen die üblichen Lastprofilanwendungsgrenzen jedoch zu.
  • Alternativ bauen wir auf Wunsch des Lieferanten und/oder Kunden, einen Lastgangzähler ein. Das Netznutzungsentgelt errechnet sich in diesem Fall aus Leistungs- und Arbeitspreis gemäß Preisblatt.
  • Für Speicherheizungs- und Wärmepumpenanlagen, die mittels Lastprofilverfahren beliefert werden sollen, ist im best-practice-Datenaustauschformat im Feld „Zählverfahren“ E02 (= Lastprofilkunde) anzugeben.
  • Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind die von uns vorgegebenen Werte maßgebend. Diese Vorgehensweise weicht vom VDN-Praxisleitfaden ab.
  • Bei Zweizähleranlagen mit getrennter Messung für Allgemeinverbrauch und Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch muss jeder Zählpunkt durch den Lieferanten getrennt angemeldet werden. Es sind somit verschiedene Lieferanten für Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch und Allgemeinverbrauch möglich.
  • Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch möglich. (Hier werden Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch gemeinsam über einen Zähler erfasst.) Die Netznutzung für Wärmepumpenanlagen ohne separate Messung erfolgt zu den Konditionen für Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch.
  • Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung wird die NT-Arbeit als Speicherheizungsverbrauch und die HT-Arbeit als Allgemeinverbrauch angesetzt. Die Lastprofile werden gemäß Prognoseverbrauch skaliert. Einzähleranlagen werden durch den Lieferanten als eine Kundenanlage angemeldet und können deshalb nur von einem Lieferanten beliefert werden.
  • Bei Einzähleranlagen mit Eintarifzählung und gemischtem Heizungs- oder Wärmepumpenverbrauch und Allgemeinverbrauch ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Heizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch möglich. Die Netznutzung ist nur zu den Konditionen für Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch möglich. Alternativ kann der Lieferant bei uns einen kostenpflichtigen Umbau der Zähleinrichtung beauftragen.