ENCW Stufentarif
Die Grundversorgung und Ihre Vorteile im Überblick:
- Zahlreiche kostenlose Informations- und Serviceleistungen
- Kompetente Beratung
- Rund-um-Service
- ENCW Kundenmagazin „Energie Impuls“
Der ENCWstufentarif ist der Grundversorgungstarif der Energie Calw GmbH.
Grundversorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Energie Calw GmbH (ENCW) ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie Calw GmbH. Somit gelten für alle Kunden ohne gesonderten Erdgaslieferungsvertrag immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die Gas GVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz). Sie möchten sicher und zuverlässig mit Erdgas beliefert werden? Und auf ausgezeichneten Service legen Sie großen Wert? Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet wohnen oder neu einziehen, genießen Sie automatisch die Vorteile vom ENCWstufentarif.
Detaillierte Preisinformationen Grundversorgung
Preisblatt Grundversorgung Gas ab 01.07.2024
Detaillierte Preisinformationen Ersatzversorgung
Preisblatt Ersatzversorgung Gas ab 01.07.2024
Weitere Informationen
ERSATZVERSORGUNG
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Gasbezug ohne Liefervertrag gemäß § 38 EnWG erfolgt.
Darüber hinaus können Gewerbe- und Industriekunden als Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung fallen, sofern sie nicht bereits einen anderen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Energie Calw GmbH ist dies die Energie Calw GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung bis Zählergröße G 25 entsprechen denen des ENCWstufentarifs (Grundversorgung) der Energie Calw GmbH.
VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN
Hier gelangen Sie zu den Veröffentlichungspflichten über die Schlichtungsstelle.
ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Mit einer „Abwendungsvereinbarung“ können Kunden eine drohende Liefersperre im Strom oder Gas abwenden, wenn Sie bereits eine Sperrandrohung erhalten haben. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetzt (§118b EnWG) und in der Grundversorgung (§19 Strom-/GasGVV) gesetzlich geregelt. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Energieversorger eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die Raten müssen pünktlich bezahlt werden. Andernfalls kann der Energielieferant umgehend eine Sperrung veranlassen (4 Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt).
Muster Abwendungsvereinbarung 6 Monate | Muster Abwendungsvereinbarung 12 Monate |
Hier können Sie eine Abwendungsvereinbarung beantragen.
Wir schicken Ihnen die Vereinbarung dann schriftlich zu.
Weitere Vertragsmerkmale
Kündigungsfrist: | 2 Wochen |
Abrechnung: | Jährlich, immer zum 31. Dezember eines Jahres |
Sie haben Interesse an unserem Tarif ENCW Stufentarif?
Kontaktieren Sie einfach einen unsere Kundenberater unter den Telefonnummern
Tel.-Nr. 07051/1300-130
oder schreiben Sie uns per E-Mail an kundenservice@encw.de.
Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw besuchen.
Informationen und Downloads
Die Datenschutzhinweise finden Sie in unserem Downloadbereich.