FAQ´s Erdgas


Fragen und Antworten zum Thema

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2-Abgabe & Gasgeruch

Wir haben hier für Sie die Antworten zu den dringendsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter per Telefon unter 07051 /1300 0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice(at)encw(dot)de.

Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Durch die Bepreisung der CO-Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.

Es gilt ab dem 01.01.2021.

Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.

Die Einnahmen der CO2 -Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Im Jahr 2021 wird der Preis für CO2 -Zertifikate bei 25€/t COliegen. Das bedeutet umgerechnet, dass für Gaskunden ein Aufschlag von rund 0,46 ct/kWh netto zum jetzigen Gaspreis hinzugerechnet wird.

Die kommenden Jahre wird der Preis für CO2 -Zertifikate pro Jahr jeweils um 5 €/t COsteigen bis zum Jahr 2025. Im Jahr 2026 wird es dann Auktionen in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2  und 65 €/t CO2 geben, ab dem Jahr 2027 soll es eine freie Preisbildung am Markt geben. Die Aufschläge für die Verbraucher werden sich entsprechend erhöhen. 2022 wird dieser bei rund 0,55 ct/kWh liegen.

Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.