FAQ´s Erdgas
Fragen und Antworten zum Thema
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2-Abgabe & Gasgeruch
Wir haben hier für Sie die Antworten zu den dringendsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter per Telefon unter 07051 /1300 0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice(at)encw(dot)de.
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Welches Ziel soll mit dem BEHG erreicht werden?
Durch die Bepreisung der CO2 -Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.
Ab wann gilt das BEGH?
Es gilt ab dem 01.01.2021.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.
Wofür wird die eingenommene Summe durch das BEHG verwendet?
Die Einnahmen der CO2 -Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.
Wie viel kostet mich die CO2-Abgabe als Gaskunde?
Im Jahr 2021 wird der Preis für CO2 -Zertifikate bei 25€/t CO2 liegen. Das bedeutet umgerechnet, dass für Gaskunden ein Aufschlag von rund 0,46 ct/kWh netto zum jetzigen Gaspreis hinzugerechnet wird.
Die kommenden Jahre wird der Preis für CO2 -Zertifikate pro Jahr jeweils um 5 €/t CO2 steigen bis zum Jahr 2025. Im Jahr 2026 wird es dann Auktionen in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 und 65 €/t CO2 geben, ab dem Jahr 2027 soll es eine freie Preisbildung am Markt geben. Die Aufschläge für die Verbraucher werden sich entsprechend erhöhen. 2022 wird dieser bei rund 0,55 ct/kWh liegen.
Bin ich auch als Stromkunde vom BEGH betroffen?
Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.
Was tun bei Gasgeruch?