Wissenswertes zum Thema Erdgas
Das kleine 1×1 der Erdgasabrechnung:
Erdgas ist ein Naturprodukt. Im Gegensatz zu Strom unterliegt Erdgas natürlichen Schwankungen hinsichtlich seines Energiegehaltes. Die Gastemperatur und der Gasdruck sind weitere Einflüsse, die bei der Erdgasrechnung berücksichtigt werden. Daher erfolgen Messung und Abrechnung auf der Grundlage einheitlicher, für alle Erdgasversorger vorgeschriebener und von den Eichbehörden überwachter Vorschriften, die wir Ihnen gerne erklären.
Guter Service und faire Energiepreise. Wir machen das für Sie.
In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung nach eichrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes G 685 (Thermische Gasabrechnung). Der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) setzt bundesweit die technischen Regeln für die Gas- und Wasserversorgung fest. Die Durchführung der Erdgasabrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes.
Wie wird der Gasverbrauch gemessen?
Der Gasverbrauch in Kubikmeter (m3) ergibt sich aus der Differenz von zwei Zählerständen (Zählerstand „alt“ und „neu“). Das Gasvolumen (der Verbrauch in m3) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen.
Was ist der „Betriebszustand“?
Das Gasvolumen (der Verbrauch in m3) wird an Ihrem Zählerstand im sogenannten „Betriebszustand“ gemessen. Das ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Daher muss dieser Verbrauch auf ein für alle Abnehmer einheitliches Volumen im „Normzustand“ umgerechnet werden. Dies erfolgt durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z.
Was bedeutet die „Zustandszahl Z“?
Die „Zustandszahl Z“ stellt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand dar. Sie wird kundenspezifisch ermittelt und auf Ihrer Rechnung angegeben.
Der Brennwert „Qualität“
Der Abrechnungsbrennwert beschreibt den Energiegehalt, den ein Kubikmeter (m3) Gas im Normzustand enthält. Bei der kundenindividuellen Berechnung des Brennwertes werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehaltes im Erdgas gewichtet berücksichtigt.
Die Thermische Energie
Die Thermische Energie ist die im gemessenen Verbrauch in m3 tatsächlich enthaltene Energiemenge in Kilowattstunden (der Verbrauch in kWh), die mit dem Preis multipliziert wird.
Thermische Energie = Ihr Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
Ihr am Zähler gemessener Erdgasverbrauch in m3 (Betriebsvolumen) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet. Die Zustandszahl berücksichtigt dabei verschiedene Parameter wie z. B. den Gasdruck, den Luftdruck und die Normtemperatur. Das Normvolumen wird mit dem Brennwert multipliziert. Das Ergebnis ist die gelieferte Thermische Energie, also Ihr Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Die Thermische Energie wird mit folgender Formel berechnet:

Erdgasabrechnung Beispiel:
Energiesteuern und -umlagen – ein Überblick
Die Steuern und Umlagen werden nicht vom Energieversorger festgelegt, sondern der Gesetzgeber legt das Umlageverfahren für Steuern und Umlagen fest und die Netzbetreiber die Höhe der Netzentgelte. Mitte Oktober werden jährlich die Umlagen für das Folgejahr bekannt gegeben, über die wir Ihnen im Nachfolgenden einen Überblick geben möchten.
Hier ein erster tabellarischer Überblick:
(Beträge jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Die Standardlastprofil-Bilanzierungsumlage, die zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie im Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) erhoben wird, liegt seit dem 01.10.2023 bei 0,000 ct/kWh.
CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe wurde am 01.01.2021 eingeführt. Sie soll eine umweltpolitische Lenkungswirkung haben. Bislang wurde der Handel zu festen Preisen abgewickelt. In diesem Jahr beträgt der Preis pro Tonne CO2 55 €. Ab dem kommenden Jahr wird ein Preiskorridor eingeführt – zwischen 55 € und 65 € pro Tonne. Der Handel startet erst im nächsten Jahr und erfolgt dann schrittweise in Tranchen. Für das Jahr 2026 wurde die Höhe der Umlage von 1,1790 ct/kWh festgelegt.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage wird seit dem 01.10.2022 erhoben und ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Zum 01.07.2025 wurde die Gasspeicherumlage auf 0,289 ct/kWh geändert. Nun wurde am 6. November 2025 der Wegfall der Umlage zum 01.01.2026 beschlossen. Der Wegfall wird vom Bund ab 2026 übernommen.
Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage sinken die Umlagen für Gas in Summe um 0,1077 ct/kWh.
Informationen zum Energierecht
Wo können Sie sich melden, wenn Sie unzufrieden sind?
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über die Belieferung von Strom können Sie zunächst eine Beschwerde an die ENCW richten:
Energie Calw GmbH
Robert-Bosch-Straße 20
75365 Calw
Telefon: 07051/1300-0
Fax: 07051/1300-10
Email: info@encw.de
Helfen wir der Beschwerde nicht ab, können Sie eine Schlichtung bei der anerkannten Schlichtungsstelle beantragen (§ 111b EnWG) beantragen.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240 – 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Kontaktdaten des Verbraucherservices der Bundesnetzagentur Elektrizität und Gas:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel: 030 / 22480-500 oder 01805 101 000
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Telefax: 030 / 22480 – 323
Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.
Sie haben Fragen und möchten sich näher informieren?
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter
Tel.-Nr. 07051/1300-130
oder schreiben Sie uns per E-Mail an kundenservice@encw.de.
Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw besuchen.





