Wissenswertes

StromSpar-Check

StromsparcheckSie möchten wissen, ob Ihr Stromverbrauch im Schnitt liegt oder darüber und suchen nach Tipps zur Steigerung der Energieeffizienz im Strombereich, die auf Ihre individuelle Situation ausgerichtet sind?

Mit dem interaktiven Ratgeber StromCheck der Stromsparinitiative des Bundesumweltministeriums, erhalten Sie schnell und unkompliziert eine Erstbewertung Ihres Stromverbrauchs, Ihrer Stromkosten und CO2-Emissionen. Dafür werden nur einige wenige Angaben zu Ihrem Haushalt, Ihrem Jahresstromverbrauch oder der Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung benötigt.

Als Ergebnis werden Ihre eingegebenen Daten mit den jeweiligen Durchschnittswerten aufbereitet und erreichbaren Werten vergleichbarer Haushalte gegenübergestellt. In Form einer Grafik oder Tabelle veranschaulicht der StromCheck, wie Ihr Stromverbrauch zu bewerten ist und welches Effizienzpotenzial Sie haben. Anschließend empfiehlt Ihnen der Ratgeber anhand Ihrer Daten konkrete Tipps für Ihr Zuhause. Alle Ergebnisse und Empfehlungen können Sie sich im Anschluss als persönlichen Maßnahmenplan per E-Mail zusenden lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeit des StromChecks, um einen ersten Überblick über Ihren Stromverbrauch zu gewinnen und Anregungen zu erhalten, wie Sie sowohl Ihren Geldbeutel also auch die Umwelt gleichermaßen entlasten können.

Gerne steht Ihnen auch unser Team des Kundenservice für Fragen und Tipps rund um das Thema Energieeinsparung jederzeit zur Verfügung!

Hier geht’s zum StromSparCheck

Wie setzt sich der Strommix zusammen?

Hier finden Sie ein Video von uns auf YouTube zur Strompreiszusammensetzung:

Video ansehen >>

Was ist das Herkunftsnachweisregister?

Da ist er…der 214 sekündige Erklärfilm des HKNR!
Und wir finden, er ist sehr ansprechend gelungen und angesichts der steigenden Marktanteile an Ökostromprodukten in den letzten Jahren auch notwendig.


Video auf der Webseite des Umwelt Bundesamts ansehen >>
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der animierte Film veranschaulicht Verbraucher/innen, wie Herkunftsnachweise die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien transparent machen und somit die notwendige Verlässlichkeit bieten.

Die verpflichtende Stromkennzeichnung des Energieversorgers (nach § 42 EnWG) liefert den Endkundinnen und Endkunden wichtige Informationen zu ihrem Strom. Seit Januar 2013 darf ein Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien (EE) kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn er für die gelieferte Menge EE-Strom auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet hat. Damit wird die Stromkennzeichnung verlässlicher, und eine Doppelvermarktung wird ausgeschlossen.

Energiesteuern und -umlagen – ein Überblick

Die Steuern und Umlagen werden nicht vom Energieversorger festgelegt, sondern der Gesetzgeber legt das Umlageverfahren für Steuern und Umlagen fest und die Netzbetreiber die Höhe der Netzentgelte.

Mitte Oktober werden jährlich die Umlagen für das Folgejahr bekannt gegeben, über die wir Ihnen im Nachfolgenden einen Überblick geben möchten.

Hier ein erster tabellarischer Überblick:
(Beträge jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

Umlage nach §19 StromNEV, Abs. 2
Zum Jahreswechsel wird die sogenannte Sonderkundenumlage von 0,417 ct/kWh auf 0,403 ct/kWh gesenkt. Sehr große Stromverbraucher können die Befreiung von Netzentgelten beantragen. Damit sich durch die fehlenden Netzentgelte nicht das allgemeine Netzentgelt erhöht, bekommen Netzbetreiber diese Beträge vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet. Die Kosten werden im Umlageverfahren auf alle Stromkunden verteilt.

Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Windparks auf hoher See und Investitionen in diesem Zusammenhang unterstützt. So werden Schadenersatzansprüche von Offshore-Windparkbetreibern abgesichert, die durch Verzögerungen des Netzanschlusses entstehen. Unter Berücksichtigung der Verrechnung mit den Vorjahresabrechnungen wird diese Umlage in 2024 leicht steigen, von 0,591 ct/kWh auf 0,656 ct/kWh.

Umlage nach KWKG

KWKG bedeutet „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“. Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die durch effiziente Technik zur Umweltentlastung beitragen. Zum 01.01.2024 verringert sich diese leicht, von 0,357 ct/kWh auf 0,275 ct/kWh.

In Summe sinken die Umlagen für Strom um 0,031 ct/kWh.

Informationen zum Energierecht

Wo können Sie sich melden, wenn Sie unzufrieden sind?

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über die Belieferung von Strom können Sie zunächst eine Beschwerde an die ENCW richten:

Energie Calw GmbH
Robert-Bosch-Straße 20
75365 Calw
Telefon: 07051/1300-0
Fax: 07051/1300-10
Email: info@encw.de

Helfen wir der Beschwerde nicht ab, können Sie eine Schlichtung bei der anerkannten Schlich­tungsstelle beantragen (§ 111b EnWG) beantragen.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240 – 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.

Kontaktdaten des Verbraucherservices der Bundesnetzagentur Elektrizität und Gas:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel: 030 / 22480-500 oder 01805 101 000
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Telefax: 030 / 22480 – 323
Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.

Sie haben Fragen und möchten sich näher informieren?
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter
Tel.-Nr. 07051/1300-130
oder schreiben Sie uns per E-Mail an kundenservice@encw.de.

Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw besuchen.