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Wissenswertes

Wie setzt sich der Strommix zusammen?

Hier finden Sie ein Video von uns auf YouTube zur Strompreiszusammensetzung:

Video ansehen >>

Stromkennzeichnung

Download PDF Stromkennzeichnung (Stand der Information: 1. Juli 2026)

Was ist das Herkunftsnachweisregister?

Da ist er…der 214 sekündige Erklärfilm des HKNR!
Und wir finden, er ist sehr ansprechend gelungen und angesichts der steigenden Marktanteile an Ökostromprodukten in den letzten Jahren auch notwendig.

Video auf der Webseite des Umwelt Bundesamts ansehen >>
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der animierte Film veranschaulicht Verbraucher/innen, wie Herkunftsnachweise die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien transparent machen und somit die notwendige Verlässlichkeit bieten.

Die verpflichtende Stromkennzeichnung des Energieversorgers (nach § 42 EnWG) liefert den Endkundinnen und Endkunden wichtige Informationen zu ihrem Strom. Seit Januar 2013 darf ein Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien (EE) kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn er für die gelieferte Menge EE-Strom auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet hat. Damit wird die Stromkennzeichnung verlässlicher, und eine Doppelvermarktung wird ausgeschlossen.

Energiesteuern und Umlagen – ein Überblick

Die Steuern und Umlagen werden nicht vom Energieversorger festgelegt, sondern der Gesetzgeber legt das Umlageverfahren für Steuern und Umlagen fest und die Netzbetreiber die Höhe der Netzentgelte.

Mitte Oktober werden jährlich die Umlagen für das Folgejahr bekannt gegeben, über die wir Ihnen im Nachfolgenden einen Überblick geben möchten.

Hier ein erster tabellarischer Überblick:
(Beträge jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

Umlage nach §19 StromNEV, Abs. 2
Zum Jahreswechsel wird der sogenannte Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals Sonderkundenumlage) von 1,558 ct/kWh auf 1,559 ct/kWh erhöht. Sehr große Stromverbraucher können die Befreiung von Netzentgelten beantragen. Damit sich durch die fehlenden Netzentgelte nicht das allgemeine Netzentgelt erhöht, bekommen Netzbetreiber diese Beträge vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet. Die Kosten werden im Umlageverfahren auf alle Stromkunden verteilt.

Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Windparks auf hoher See und Investitionen in diesem Zusammenhang unterstützt. So werden Schadenersatzansprüche von Offshore-Windparkbetreibern abgesichert, die durch Verzögerungen des Netzanschlusses entstehen. Unter Berücksichtigung der Verrechnung mit den Vorjahresabrechnungen wird diese Umlage in 2026 leicht steigen, von 0,816 ct/kWh auf 0,941 ct/kWh.

Umlage nach KWKG
WKG bedeutet „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“. Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die durch effiziente Technik zur Umweltentlastung beitragen. Zum 01.01.2026 erhöht sich diese von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh.

In Summe steigen die Steuern und Umlagen für Strom um 0,295 Cent pro kWh.

Informationen zum Energierecht

Wo können Sie sich melden, wenn Sie unzufrieden sind?

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über die Belieferung von Strom können Sie zunächst eine Beschwerde an die ENCW richten:

Energie Calw GmbH
Robert-Bosch-Straße 20
75365 Calw
Telefon: 07051/1300-0
Fax: 07051/1300-10
Email: info@encw.de

Helfen wir der Beschwerde nicht ab, können Sie eine Schlichtung bei der anerkannten Schlich­tungsstelle beantragen (§ 111b EnWG) beantragen.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240 – 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.

Kontaktdaten des Verbraucherservices der Bundesnetzagentur Elektrizität und Gas:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel: 030 / 22480-500 oder 01805 101 000
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Telefax: 030 / 22480 – 323
Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.

Sie haben Fragen und möchten sich näher informieren?
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter
Tel.-Nr. 07051/1300-130
oder schreiben Sie uns per E-Mail an kundenservice@encw.de.

Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw besuchen.

Ansprechpartner

Rufen Sie uns einfach an unter 07051/1300-130 oder schreiben Sie uns eine Mail an kundenservice@encw.de
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Neuigkeiten

  • Deer Campus für den Best Workspaces Award 2027 nominiert
  • Vom Beschluss in die Umsetzung: Energie Kronau nimmt konkrete Formen an
  • PV-Netzwerk Nordschwarzwald zu Gast bei der ENCW-Gruppe in Calw
  • Gemeinde Kronau beschließt Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft mit der Energie Calw GmbH

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Die Energie Calw GmbH – encw – ist ein innovatives, leistungsstarkes und in der Region verwurzeltes Dienstleistungsunternehmen, das höchsten Wert auf exzellente Kunden- und Serviceorientierung legt.

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