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Du bist hier: Startseite1 / ENCW Strom Komfort

encw Strom Komfort

Stromtarif ENCWkomfortDie Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Energie Calw GmbH (encw) ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie Calw GmbH. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden. Somit gelten für alle Haushaltskunden ohne ENCW Sondervertrag immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die Strom GVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).

Sie möchten sicher und zuverlässig mit Strom beliefert werden? Und auf ausgezeichneten Service legen Sie großen Wert? Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet wohnen oder neu einziehen, genießen Sie automatisch die Vorteile von encwkomfort.

Ihre Vorteile

  • Zahlreiche kostenlose Informations- und Serviceleistungen
  • Kompetente Beratung
  • Rund-um-Service
  • encw Kundenmagazin „Energie Impuls“

Weitere Vertragsmerkmale

Kündigungsfrist:2 Wochen
Abrechnung:Jährlich, immer zum 31. Dezember eines Jahres

Preisübersicht Grundversorgung

ENCW Strom Komfort ohne Lastgangmessung ab 1. Februar 2026

ENCW Strom Komfort ohne Lastgangmessung ab 1. Januar 2026

Preisübersicht Ersatzversorgung

ENCW Ersatzversorgung ohne Lastgangmessung ab 01. Februar 2026

ENCW Ersatzversorgung ohne Lastgangmessung ab 01. Januar 2026

ENCW Ersatzversorgung mit Lastgangmessung in der Niederspannung ab 1. Januar 2026

ENCW Ersatzversorgung mit Lastgangmessung in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung ab 1. Januar 2026

ENCW Ersatzversorgung mit Lastgangmessung in der Mittelspannung ab 1. Januar 2026

Detaillierte Preisinformationen Grundversorgung (gültig ab 01. April 2024)
Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf

ENCW Komfort, EintarifzählerDownload PDF ENCW Komfort, ZweitarifzählerDownload PDF

Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf mit Heizstrom – gemeinsame Messung –

ENCW Komfort Wärme, ZweitarifzählerDownload PDF

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf

ENCW Komfort, EintarifzählerDownload PDF ENCW Komfort, ZweitarifzählerDownload PDF

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf – gemeinsame Messung –

ENCW Komfort Wärme, ZweitarifzählerDownload PDF

Detaillierte Preisinformationen Heizstrom – Messung getrennt vom übrigen Stromverbrauch –
Speicherheizungen

ENCW Komfort Wärme, EintarifzählerDownload PDF ENCW Komfort Wärme, ZweitarifzählerDownload PDF

Wärmepumpe

ENCW Komfort Wärmepumpe, EintarifzählerDownload PDF ENCW Komfort Wärmepumpe, ZweitarifzählerDownload PDF

Detaillierte Preisinformationen Ersatzversorgung (gültig ab 01. April 2024)
Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf

ENCW Ersatzversorgung, EintarifzählerDownload PDF ENCW Ersatzversorgung, ZweitarifzählerDownload PDF

Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf mit Heizstrom – gemeinsame Messung –

ENCW Ersatzversorgung Wärme, ZweitarifzählerDownload PDF

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf

ENCW Ersatzversorgung, EintarifzählerDownload PDF ENCW Ersatzversorgung, ZweitarifzählerDownload PDF

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf – gemeinsame Messung –

ENCW Ersatzversorgung Wärme, ZweitarifzählerDownload PDF

Detaillierte Preisinformationen Heizstrom – Messung getrennt vom übrigen Stromverbrauch –
Speicherheizungen

ENCW Ersatzversorgung Wärme, EintarifzählerDownload PDF ENCW Ersatzversorgung, ZweitarifzählerDownload PDF

Wärmepumpe

ENCW Ersatzversorgung Wärmepumpe, EintarifzählerDownload PDF ENCW Ersatzversorgung Wärmepumpe, ZweitarifzählerDownload PDF

ERSATZVERSORGUNG

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der ENCW) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des ENCW Komfort (Grundversorgung). Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung nur in zwei Fällen ein: Wenn Ihr bisheriger Versorger seine Stromlieferung einstellt und Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Oder wenn Sie uns mitteilen, dass Sie einen anderen Stromlieferungsvertrag abschließen möchten. In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monate lang zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern. Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von ENCWkomfort (Grundversorgung).

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der ENCW) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des ENCW Komfort (Grundversorgung). Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung nur in zwei Fällen ein: Wenn Ihr bisheriger Versorger seine Stromlieferung einstellt und Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Oder wenn Sie uns mitteilen, dass Sie einen anderen Stromlieferungsvertrag abschließen möchten. In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monate lang zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern. Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von ENCWkomfort (Grundversorgung).

DAS NEUE ENWG

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Es soll die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicher stellen – und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Kernstück des Gesetzes ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: In eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des ENCW Komfort (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – Strom GVV) kommt zur Anwendung. Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Stromversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff „Allgemeiner Tarif“ zum Begriff „Grundversorgung“.

VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN

Hier gelangen Sie zu den Veröffentlichungspflichten über die Schlichtungsstelle.

ABWENDUNGSVEREINBARUNG

Mit einer „Abwendungsvereinbarung“ können Kunden eine drohende Liefersperre im Strom oder Gas abwenden, wenn Sie bereits eine Sperrandrohung erhalten haben. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetzt (§118b EnWG) und in der Grundversorgung (§19 Strom-/GasGVV) gesetzlich geregelt. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Energieversorger eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die Raten müssen pünktlich bezahlt werden. Andernfalls kann der Energielieferant umgehend eine Sperrung veranlassen (4 Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt).

Muster Abwendungsvereinbarung 6 MonateDownload PDF Muster Abwendungsvereinbarung 12 MonateDownload PDF

Hier können Sie eine Abwendungsvereinbarung beantragen.

Wir schicken Ihnen die Vereinbarung dann schriftlich zu.

Sie haben Interesse an unserem Tarif ENCW Strom Komfort?
Kontaktieren Sie einfach einen unsere Kundenberater unter den Telefonnummern
Tel.-Nr. 07051/1300-130
oder schreiben Sie uns per E-Mail an kundenservice@encw.de.

Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Robert-Bosch-Str. 20 in 75365 Calw besuchen.

Informationen und Downloads

ENCW Strom GVV

Download PDFErg. Bedingungen

Download PDF Stromkennzeichnung

Die Datenschutzhinweise finden Sie in unserem Downloadbereich.

Ansprechpartner

Rufen Sie uns einfach an unter 07051/1300-130 oder schreiben Sie uns eine Mail an kundenservice@encw.de
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Neuigkeiten

  • Deer Campus für den Best Workspaces Award 2027 nominiert
  • Vom Beschluss in die Umsetzung: Energie Kronau nimmt konkrete Formen an
  • PV-Netzwerk Nordschwarzwald zu Gast bei der ENCW-Gruppe in Calw
  • Gemeinde Kronau beschließt Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft mit der Energie Calw GmbH

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Die Energie Calw GmbH – encw – ist ein innovatives, leistungsstarkes und in der Region verwurzeltes Dienstleistungsunternehmen, das höchsten Wert auf exzellente Kunden- und Serviceorientierung legt.
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