Tarifsenkung der Grundversorgung Strom und Gas zum 01.04.2024

Die Energie Calw GmbH (ENCW) senkt zum 01. April 2024 die Tarife für die Grundversorgung Strom und Gas.

Trotz deutlich gestiegener Netzentgelte für Strom und einer insgesamten Erhöhung der staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern möchte die ENCW die durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie gesunkenen Preise an ihre Kunden weitergeben. So ergibt sich bei einem Stromverbrauch von 3.000 kWh im Jahr eine Ersparnis von über 100,00 € brutto beim Verbrauchspreis. Und eine Ersparnis von fast 1.000,00 € brutto beim Verbrauchspreis bei einem Gasverbrauch von 18.000 kWh im Jahr.

Auf folgenden Seiten erhalten Sie die genauen Tarife der Grundversorgung für Strom und Gas:

Grundversorgung Strom

Grundversorgung Gas

Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2024

Gemäß der Einigung mit der Kartellbehörde passt die Energie Calw GmbH (ENCW) zum 1. Januar 2024 den jährlichen Grundpreis von 56,04 € (brutto) auf 60,00 € (brutto) an. Der Arbeitspreis steigt von 3,24 € (brutto) auf 3,49 € (brutto) je m³.

Die für 2024 gültigen Konditionen können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.

Preisblatt Wasser – gültig ab 1. Januar 2024

Die Energie Calw GmbH stellt nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“ sowie den Ergänzenden Bestimmungen Wasser aus ihrem Versorgungsnetz zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich zusammen aus:
a. einem Arbeitspreis für die gelieferte Wassermenge und
b. einem Grundpreis für jede Messeinrichtung

Der Arbeitspreis für den durch Zähler gemessenen Wasserverbrauch beträgt brutto 3,49 € (netto 3,26 €) je m3.

Die monatlichen Grundpreise betragen für jeden eingebauten Zähler bei einer Größe von:

Zählergröße alt Qn 2,5 / Zählergröße neu Q3 = 4
5,00 € brutto/4,67 € netto

Zählergröße alt Qn 6 / Zählergröße neu Q3 = 10
7,01 € brutto/6,55 € netto

Zählergröße alt Qn 10 / Zählergröße neu Q3 = 16
10,00 € brutto/9,35 € netto

Zählergröße alt bis Qn 25 / Zählergröße neu Q3 = 40
25,01 € brutto/23,37 € netto

Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mit täglicher Abgrenzung und wird somit vom erstmaligen Einbau des Wasserzählers bis zum Monatsende und vom Monatsanfang bis zum endgültigen Ausbau des Wasserzählers gerechnet. Die vorstehenden Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 7%).

Weitere Informationen zu unseren Angeboten in der Wasserversorgung finden Sie hier.

ENCW-Gruppe führt ab 01. Oktober 4-Tage-Woche ein

4-Tage-Woche bei der ENCW-Gruppe

Ab 01. Oktober 2023 arbeiten alle Mitarbeitenden der ENCW-Gruppe 4 Tage in der Woche bei gleichem Gehalt. Die Wochenarbeitszeit wird von 39 auf 35 Stunden reduziert, wobei eine Abdeckung bzw. Erreichbarkeit von fünf Tagen weiterhin gewährleistet wird.

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist es unerlässlich, unsere Arbeitsweisen zu optimieren. In diesem Kontext hat die 4-Tage-Woche zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieses Arbeitszeitmodell, das eine Verkürzung der herkömmlichen 5-Tage-Woche auf lediglich 4 Arbeitstage vorsieht, verspricht eine Vielzahl von potenziellen Vorteilen. Zahlreiche Studien und praktische Beispiele haben gezeigt, dass Unternehmen durch eine gesteigerte Effizienz, bessere Arbeitsorganisation und erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit oft sogar eine Steigerung der Produktivität verzeichnen können.

Geschäftsführer Horst Graef sieht klare Vorteile in der neuen Arbeitsweise:
„Die 4-Tage-Woche ermöglicht es unseren Mitarbeitenden, mehr Zeit für Erholung, Familie, Hobbys und persönliche Weiterentwicklung zu haben. Dies soll sich positiv auf die physische und psychische Gesundheit auswirken, da Stress und Burnout-Risiken reduziert werden.“

Gleichzeitig sollen sich die Mitarbeitenden besser in den Arbeitsplatz integriert fühlen, was wiederum die Bindung und Motivation steigert.
Ein weiteres Argument zugunsten der 4-Tage-Woche ist ihre potenzielle Auswirkung auf die Umwelt. Weniger Pendeln und kürzere Arbeitszeiten führen zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und somit zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes. Dieser Aspekt passt gut zu unseren Bestrebungen einer nachhaltigen Zukunft.

Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2023

Gemäß der Einigung mit der Kartellbehörde passt die Energie Calw GmbH (ENCW) zum 1. Januar 2023 den jährlichen Grundpreis von 54,31 € (brutto) auf 56,04 € (brutto) an. Der Arbeitspreis steigt von 3,12 € (brutto) auf 3,24 € (brutto) je m³.

Die für 2023 gültigen Konditionen können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.

Preisblatt Wasser – gültig ab 1. Januar 2023

Die Energie Calw GmbH stellt nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“ sowie den Ergänzenden Bestimmungen Wasser aus ihrem Versorgungsnetz zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich zusammen aus:
a. einem Arbeitspreis für die gelieferte Wassermenge und
b. einem Grundpreis für jede Messeinrichtung

Der Arbeitspreis für den durch Zähler gemessenen Wasserverbrauch beträgt brutto 3,24 € (netto 3,03 €) je m3.
Die monatlichen Grundpreise betragen für jeden eingebauten Zähler bei einer Größe von:

Zählergröße alt Qn 2,5 / Zählergröße neu Q3 = 4
4,67 € brutto/4,36 € netto

Zählergröße alt Qn 6 / Zählergröße neu Q3 = 10
6,56 € brutto/6,13 € netto

Zählergröße alt Qn 10 / Zählergröße neu Q3 = 16
9,36 € brutto/8,75 € netto

Zählergröße alt bis Qn 25 / Zählergröße neu Q3 = 40
23,39 € brutto/21,86 € netto

Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mit täglicher Abgrenzung und wird somit vom erstmaligen Einbau des Wasserzählers bis zum Monatsende und vom Monatsanfang bis zum endgültigen Ausbau des Wasserzählers gerechnet. Die vorstehenden Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 7%).

Weitere Informationen zu unseren Angeboten in der Wasserversorgung finden Sie hier.

Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage // Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Die bis vor kurzem vorgesehene Gasbeschaffungsumlage i. H. v. 2,419 Ct./kWh netto (2,878 Ct./kWh brutto) wird nach aktuellem Stand nicht erhoben – dies betrifft die gesamte Branche und somit alle Gas-Kundinnen und –Kunden in Deutschland. Wir werden den Wegfall dieser Umlage, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, berücksichtigen.

Unabhängig von der Entscheidung zur Gasbeschaffungsumlage wird die Gasspeicherumlage (0,059 Ct./kWh netto / 0,063 Ct./kWh brutto) sowie die Bilanzierungsumlage (0,57 Ct./kWh netto / 0,61 Ct./kWh brutto) ab dem 1. Oktober 2022 erhoben.

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Gas und Fernwärme gilt nach Entscheidung vom 7. Oktober 2022 des Bundesrats rückwirkend ab 1. Oktober 2022 und bis 31. März 2024. Selbstverständlich geben wir die gesunkenen Kosten rückwirkend zum Stichtag an unsere Gas- und Fernwärmekunden weiter.

Aktuelle Informationen: Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.
Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

 

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Wegfall der EEG-Umlage – Ihr Strompreis reduziert sich

Steuern, Abgaben und Umlagen machen mit rund 40 % den größten Teil des Strompreises aus. Darin auch enthalten: die EEG-Umlage. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Energiepreise in den letzten Monaten deutlich ansteigen lassen.

Deshalb wurde zum 1. Juli 2022 per Gesetz die Absenkung der EEG-Umlage von aktuell 3,723 Cent pro Kilowattstunde auf 0,000 Cent pro Kilowattstunde, befristet bis zum 31. Dezember 2022, beschlossen.

Durch die Absenkung der EEG-Umlage senkt sich nun Ihr Stromtarif bei der ENCW um 3,723 Cent netto (4,430 Cent brutto) pro Kilowattstunde. Diese Absenkung ab dem 1. Juli 2022 wird automatisch bei Ihrer nächsten Abrechnung nach dem 1. Juli 2022 für Sie berücksichtigt.

Ihren Zählerstand dürfen Sie uns zum 1. Juli 2022 persönlich, telefonisch, per E-Mail (kundenservice@encw.de) oder Post mitteilen. Nutzen Sie gerne auch unser Kundenportal über unsere Homepage zur Eingabe des Zählerstands. Wenn Sie keine Ablesung wünschen, wird bei der nächsten Abrechnung der Zählerstand zur Preisänderung für Sie rechnerisch ermittelt.

Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Kundenparkplätzen des ENCW-Gebäudes

Die Ladeinfrastruktur rund um das ENCW-Gebäude wurde weiter ausgebaut. Den Kundinnen und Kunden stehen bei ihrem Besuch nun insgesamt sieben Heidelberg-Wallboxen für das Laden ihrer Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Selbstverständlich ist das Laden für die Kunden kostenlos. Die Wallboxen sind mit dem sogenannten „plug and play“ ausgestattet. Durch diese Funktion ist keine Freischaltung oder Authentifizierung erforderlich. Das Ladekabel kann einfach in das Fahrzeug gesteckt werden und es wird sofort geladen.

Krisenvorsorge Gas

Für die Energie Calw GmbH als Netzbetreiber ist die sichere und verlässliche Versorgung unserer Kunden Kernelement der täglichen Arbeit. Diese Zuverlässigkeit ist für die Verbraucher – für Haushaltskunden ebenso wie für Gewerbe- und Industriekunden – von zentraler Bedeutung. Dennoch ist es unerlässlich, sich auch auf potentielle Krisensituationen einzustellen. Eine verbindliche Vorgehensweise hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) den Handlungsleitfaden „Krisenvorsorge Gas“ erarbeitet. In diesem Leitfaden sind prozessuale Abläufe, Informationspflichten und Kommunikationswege für die koordinierte Umsetzung von Maßnahmen nach den §§ 16 und 16a EnWG geregelt.

 

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Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2022

Gemäß der Einigung mit der Kartellbehörde passt die Energie Calw GmbH (ENCW) zum 1. Januar 2022 den jährlichen Grundpreis von 48,83 € (netto) auf 50,76 € (netto) an. Der Arbeitspreis steigt von 2,79 € (netto) auf 2,92 € (netto) je m³.

Die für 2022 gültigen Konditionen können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.

 

Preisblatt Wasser
gültig ab 1. Januar 2022

Die Energie Calw GmbH stellt nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“ sowie den Ergänzenden Bestimmungen Wasser aus ihrem Versorgungsnetz zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich zusammen aus:

  1. einem Arbeitspreis für die gelieferte Wassermenge und
  2. einem Grundpreis für jede Messeinrichtung

 

Der Arbeitspreis für den durch Zähler gemessenen Wasserverbrauch beträgt brutto 3,12 € (netto 2,92 €) je m3.

Die monatlichen Grundpreise betragen für jeden eingebauten Zähler bei einer Größe von:

  • Nenndurchfluss Qn 1,5 bis 2,5: 
    4,53 brutto / 4,23 netto
  • Nenndurchfluss Qn 3,5 bis 6:
    6,36 brutto / 5,94 netto
  • Nenndurchfluss Qn 10:
    9,07 brutto / 8,48 netto
  • Nenndurchfluss bis Qn 25 :
    22,68 brutto / 21,20 netto
  • Nenndurchfluss Standrohrzähler:
    27,23 brutto / 25,45 netto

 

Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mit täglicher Abgrenzung und wird somit vom erstmaligen Einbau des Wasserzählers bis zum Monatsende und vom Monatsanfang bis zum endgültigen Ausbau des Wasserzählers gerechnet. Die vorstehenden Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 7%).
Dieses Preisblatt der Energie Calw GmbH ist ab 1. Januar 2022 gültig.