Grundsätzliches zum Hausanschluss

In neu erschlossenen Baugebieten sind in der Regel für jedes Baugrundstück die Strom- und Gasleitungen (Gasleitungen nur wenn im Baugebiet verfügbar) und Leerrohre für die Wasserleitungen bereits an/bis in das Baugrundstück vorverlegt. Bitte erkundigen Sie sich schon in der Planungsphase bei der ENCW über die Lage der vorverlegten Leitungen, denn nur so haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Kosten für die spätere Hausanschlusserstellung zu nehmen. Sie können dies, indem Sie z.B. den Anschlussraum so nah wie möglich an die vorgestreckten Leitungen platzieren. Wir legen, mit Ihnen gemeinsam, den Anschluss in seiner Lage (Trasse) fest. Die Stärke der Anschlussleitungen werden von uns festgelegt.

Überbauungen sind im Ausnahmefall bei Einbau von Schutzrohren (nicht bei Gas) erlaubt, jedoch nach Möglichkeit zu vermeiden. Solche Überbauungen sind schon in der Planungsphase mit der ENCW abzustimmen und zu genehmigen. Der Anschlussraum muss mit dem Wasseranschluss frostfrei, ansonsten zugänglich und ausreichend groß sein. Bitte informieren Sie uns ob die Hausanschlussleitung/ Hauseinführung gegen drückendes Wasser ausgeführt werden soll (Mehraufwand/Mehrkosten). Grundsätzlich werden die Hausanschlussleitungen (Strom, Wärme, Gas, Wasser) von der ENCW erstellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Die Checkliste für Ihren Hausanschluss

  • In der Planungsphase

    • Infos über Anschlussmöglichkeiten Strom, Gas, Wasser und Wärme bei der ENCW einholen.
    • Festlegen der Anzahl der Wohneinheiten im Endausbau.
    • Den Raum für den Hausanschluss und Zählerplatz bestimmen.
  • Angebotseinholung / Beauftragung

    • Anträge für gewünschte Sparten bei der ENCW mit Untergeschoss- und Lageplan (Maßstab 1:500) einreichen.
    • Senden Sie Ihre Anträge bitte an bauherren@encw.de
    • Sie erhalten dann ein Angebot von der ENCW.
    • Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie es an uns unterschrieben zurück. Sie erteilen uns damit den Auftrag, den Hausanschluss zu erstellen.
  • Bauphase

    • Sobald die Baugenehmigungen vorliegen, muss vor Baubeginn eine Bauablaufsbesprechung mit der Teilnahme eines ENCW-Mitarbeiters stattfinden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
    • Festlegen des Ausführungstermins für die Herstellung des Hausanschlusses.
    • Wir kümmern uns um alles weitere (Tiefbau und den Leitungsbau für den Hausanschluss).
  • Inbetriebnahme / Verbrauchszähler

    • Nachdem uns die Fertigstellungsanzeige durch Ihre Installationsunternehmen vorliegt, kann ein Termin für die Montage der Verbrauchszähler vereinbart werden.
    • Zählermontage und Beginn mit der Belieferung von Energie und Wasser.

Alle Informationen und Anträge für Ihren Hausanschluss

Grundsätzlich sind vor Grabungsbeginn im öffentlichen, sowie auch im privaten Bereich, die Leitungspläne der jeweiligen Versorgungsträger einzusehen. Bei der ENCW können Sie die Pläne für Gas, Strom, Wasser, Nahwärme und ENCW-Steuerkabel anfordern.

Am besten ist es, wenn Sie die Pläne schon einige Wochen vor Beginn der Baumaßnahme anfordern, wir werden Ihnen dann die betreffenden Leitungspläne zusenden. Bei kurzfristigen Anfragen haben wir nur die Möglichkeit die Pläne zu faxen, wobei es vorkommen kann, dass diese im Detail unleserlich werden. In diesem Fall können Sie die Pläne auch persönlich in der technischen Abteilung abholen.

Planauskünfte erhalten Sie unter technisches-buero@encw.de oder unter 07051/1300-413 (-415).

Der Bauherr oder sein Architekt beauftragt die ENCW schriftlich zur Erstellung eines Gas-, Strom- oder Wasseranschlusses. Dieses erfolgt durch beiliegende Anträge, notwendig hierzu ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500) und ein UG-Plan mit gekennzeichnetem Hausanschlussraum. Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie ein entsprechendes Angebot mit Auftragsschreiben. Erst nach Eingang des unterschriebenen Auftrags kann die ENCW mit den Arbeiten beginnen.

Download PDF Ergänzende Angebotsbedingungen der ENCW

Die Anmeldung von Erzeugungsanlagen wird durch einen Dienstleister betreut, nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

Photovoltaik: Photovoltaik-Anlage anmelden
Steckerfertige Erzeugungsanlagen: Informationen zum Anschluss von steckerfertigen Photovoltaikanlagen
Sonstige Erzeugungsanlagen: Sonstige Erzeugungsanlage anmelden

Redispatch 2.0

Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Ausbaus von erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Netzengpässen wurde der sogenannte Redispatch 2.0 beschlossen. Der Gesetzgeber führt damit die Prozesse des konventionellen Redispatch und des Einspeisemanagements mit dem Ziel einer Vereinheitlichung und Optimierung zusammen. Hierbei werden alle Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kWp einbezogen.

In den beigefügten Dokumenten erhalten Sie Informationen über den Prozess, die Technischen Anforderungen der verwendeten Fernwirktechnik der ENCW sowie ein Bestellformular.

Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig bei der ENCW und können nach der Anmeldung eingebaut werden. Für Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kW besteht ein Anmelde- und Genehmigungspflicht. Hierbei muss die ENCW der Installation explizit zustimmen.

Download PDFAnmeldeformular Ladeeinrichtung

Die Errichtung eines Hausanschlusses für das Gebäude oder sonstige Anlagen setzt die Anmeldung durch einen Elektroinstallateur voraus. Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet an der Hausanschlusssicherung. Das nachfolgende Stromnetz gehört in den Verantwortungsbereich des Kunden und darf aus sicherheitstechnischen Gründen nur von einem Elektrofachbetrieb installiert, verändert und gewartet werden. Hausanschlüsse werden entsprechend der in diesem Bereich vorhandenen Netzinfrastruktur als Kabelanschlüsse (Erdkabel) oder Freileitungsanschlüsse ausgeführt.

Für den Strom-Hausanschluss, den Zählerplatz und die Strom-Hausinstallation gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ und die ergänzenden Bedingungen der ENCW zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“. Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke ist die gültige DIN 18013 maßgeblich.

Allgemeine Hinweise
Bei größeren Objekten sollten Sie die Art der Stromversorgung frühzeitig mit unserer Abteilung Stromversorgung abstimmen. Den Anschluss Ihres Hauses an unser Stromnetz können Sie mit dem beigefügten Vordruck bei uns beantragen. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den Strom-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung kann kein Strom-Hausanschluss verlegt werden.

Beachten Sie bitte: Ohne eine Fertigstellungsanzeige können wir Ihnen keinen Zähler einbauen.

Baustromanschluss
Für den Anschluss muss in der Regel das auf dem Grundstück bereits vorverlegte Hausanschlusskabel freigegraben werden. Dies erfolgt durch ein  Dies erfolgt durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl. Bei Baustrom erfolgt die Anmeldung durch Ihren Elektroinstallateur. Nach schriftlicher Beantragung des Bauanschlusses, muss die Herstellung bzw. der Anschluss telefonisch ein paar Tage vorher angefordert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass zum Anschlusstermin die notwendigen Grabarbeiten erfolgt sind und ein Baustromverteiler vorhanden ist. Baustrom und Bauwasser werden immer über Zähler abgerechnet. Die Montage des Baustromverteilers erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur, der Anschluss an das Stromnetz durch die ENCW. Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das Gebäude bezugsfertig ist und die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

Ihr Ansprechpartner
Baustrom Netze BW (im Auftrag der ENCW)
Tel. 07452/846 845-461
Fax 07452/846 845-460

Download PDFAntrag zur Strom- und Baustromversorgung

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie KostenerstattungsregelungenDownload PDF

Für den Bau, die Erweiterung und die Unterhaltung der Gasanlagen sind die baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), die Feuerungsverordnung, die anerkannten Regeln der Technik (TRGI, DVGW Regelwerk, bei Flüssiggas TRF) und die Ergänzenden Bedingungen der ENCW zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ maßgebend.

Allgemeine Hinweise
Die Planauskunft der ENCW sagt Ihnen, ob Ihr Grundstück im Erdgas-Versorgungsgebiet liegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass neue Erdgasleitungen nur dann gebaut werden können, wenn genügend Interessenten für einen wirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind. Einen Erdgas-Hausanschluss beantragen Sie mit dem beigefügten Antrag. Für eine schnelle Bearbeitung fügen Sie dem Antrag einen amtlichen Lageplan (Maßstab 1:500) und einen Grundriss des Kellergeschosses bei. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung, auf der die Kosten für den Anschluss in Form eines Kostenvoranschlages ersichtlich sind. Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung kann kein Erdgas-Hausanschluss verlegt werden.

Die Anschlusskosten Erdgas setzen sich aus den Kosten für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz zusammen.
Beachten Sie bitte: Ohne eine Fertigstellungsanzeige können wir Ihnen keinen Zähler einbauen.

Inbetriebnahme Ihrer Gasheizung
Aus Sicherheitsgründen dürfen Gasfeuerstätten generell erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Abgase bescheinigt hat (Landesbauordnung Baden-Württemberg LBO § 50, §67).

Ihr Ansprechpartner
Gas Netze BW (im Auftrag der ENCW)
Tel. 07032/13560

Download PDFAntrag zur Gasversorgung

Download PDFErgänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie Kostenerstattungsregelungen 

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der ersten Hauptabsperrvorrichtung (in der Regel im Anschlussraum) im Grundstück. Ausnahme sind private Anschlussleitungen. Die Wasserverteilungsanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Zähleinrichtung, gehört in den Verantwortungsbereich des Kunden und darf aus Sicherheits- und Hygienegründen nur von einem zugelassenen Installationsunternehmen eingebaut, verändert und gewartet werden. Die Versorgung Ihres neuen Hauses mit Trinkwasser beantragen Sie mit dem beigefügten Antrag.

Für eine schnelle Bearbeitung fügen Sie dem Antrag bitte einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 und einen Grundriss des Kellergeschosses bei. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung, auf der die Kosten für den Anschluss in Form eines Kostenvoranschlages ersichtlich sind. Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu senden.

Ohne diese Anschlussvereinbarung kann kein Wasser-Hausanschluss verlegt werden. Die Kosten für den Trinkwasseranschluss werden nach dem angefallenen Aufwand berechnet.

Beachten Sie bitte: Ohne eine Fertigstellungsanzeige können wir Ihnen keinen Zähler einbauen.

Bauwasseranschluss
Für den Anschluss muss in der Regel das auf dem Grundstück bereits vorverlegte Hausanschlusskabel freigegraben werden. Dies erfolgt durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl.  Bitte füllen Sie den Antrag aus. Nach Begutachtung der Sachlage erfolgt die Angebotserstellung.

Standrohr
Wenn Sie nur kurzfristig einen Wasseranschluss benötigen und in der Nähe eine geeignete Anschlussmöglichkeit vorhanden ist, dann können Sie bei der ENCW auch ein Standrohr ausleihen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt Ihnen.
Hier gelangen Sie zum Formular zur Standrohrausleihe.

Allgemeine Info zur Regenwassernutzung
Grundsätzlich kann die Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung uneingeschränkt befürwortet und genutzt werden. Bei weitergehender Nutzung als Brauchwasser wie z.B. für Toilettenspülung sind Fehlanschlüsse unbedingt zu vermeiden, da diese negative Auswirkungen auf das Trinkwassernetz haben. Eine Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch die Regenwassernutzung (Zisternenwasser) stellt eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Eine notwendige Reinigung bzw. Desinfektion kann für den Verursacher schnell finanziell ruinöse Auswirkungen haben. Um einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage zu gewährleisten und um immer qualitativ einwandfreies Wasser zu erhalten, sollten Sie die Planung und den Bau dieser Anlage auf jeden Fall einer Fachfirma überlassen.

Ihr Ansprechpartner
Bauwasser und Wasser
Tel. 07051/1300-451

Download PDFAntrag zur Bauwasserversorgung

Download PDFAntrag zur Wasserversorgung

Download PDF Fertigstellungsanzeige Wasserversorgung

Die ENCW betreibt die Nahwärmeversorgung im Wesentlichen in den Bereichen des Galgenwasens in Heumaden, Gänsäcker und Lunkteile in Stammheim. In diesen Bereichen ist auch ein Nahwärme-Hausanschluss für Ihr Bauvorhaben möglich. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner. Die Anschlusskosten Nahwärme setzen sich aus Kosten für den Hausanschluss, sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, dem Baukostenzuschuss zusammen.

In Calw sind die Nahwärmevorranggebiete ausgewiesen. Um eine Doppelberohrung und somit unnötige Netzkosten zu vermeiden, bieten wir in diesen Gebieten entweder Gas oder Nahwärme an. Die Vorranggebiete können Sie selbstverständlich bei der Planauskunft erfragen. Den Anschluss Ihres Hauses an unser Nahwärmenetz können Sie mit dem beigefügten Vordruck bei uns beantragen. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den Nahwärme-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung kann kein Nahwärme-Hausanschluss verlegt werden.

Allgemeine Informationen zu den Hausanschlusskosten
Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Kosten der Zuleitung und den Kosten der primärseitigen Übergabestation zusammen. Die Größe dieser Übergabestation variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Die Nahwärme-Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem Nahwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels eines Wärmetauschers.

Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärmebedarf und der Leistung der Brauchwarmwasserbereitung. Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermittelt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser Wert fest, erstellt die ENCW ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses.

Ihre Ansprechpartner
Nahwärme Netze
Tel. 07051/1300-435

Download PDFAntrag zur Nahwärmeversorgung

Effizient und kostengünstig ist es, wenn Sie zusammen mit dem Hausanschluss für Strom auch gleich den Anschluss für Telefon und Internet verlegen lassen. Denn so fallen die Kosten für die Erdarbeiten und den Mauerdurchbruch nur einmal an. Zuständig für Daten- und Telekommunikationsanschlüsse ist generell der jeweilige Anbieter, der bei Ihnen das Daten- und Telekommunikationsnetz betreibt.

Wichtig für Sie: Daten- und Telekommunikationsanschlüsse werden immer durch ein eigenes Leerrohr geführt, und dürfen nicht zusammen mit anderen Leitungen in einem Schutzrohr liegen.

Selbst wenn Sie sich also noch nicht für ein konkretes Angebot entschieden haben, lohnt es sich trotzdem zusammen mit dem Stromhausanschluss ein Leerrohr z. B. für einen Glasfaseranschluss mit verlegen zu lassen. Später kann dann der in Ihrem Gebiet zuständige Betreiber des Telekommunikationsnetzes (bspw. des Glasfasernetzes) durch dieses Leerrohr Kabel führen und den Telekommunikationsanschluss herstellen. Kontaktieren Sie Ihren Telekommunikationsanbieter am besten rechtzeitig vorher und sprechen mit ihm über Anschlussmöglichkeiten.

Hinsichtlich der Herstellung eines Telekommunikationsanschlusses wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihrer Wahl.

Nach Fertigstellung Ihrer Baumaßnahme, aber allerspätestens vor Erstbezug, ist über Ihre Installationsfirma die jeweilige Fertigstellungsanzeige für Gas, Strom und Wasser bei der ENCW einzureichen und der Einbau der Verbrauchszähler zu beantragen.

Mit dieser Fertigstellungsanzeige bestätigt Ihr Installateur, dass Ihre Installationen den technischen Regeln und Vorschriften entsprechen. Bitte halten Sie ein paar Tage vor dem geplanten Einbautermin der Verbrauchszähler, Rücksprache mit der ENCW, bezüglich genauer Terminfestlegung und Zugänglichkeit der Anlage.

Mehrspartenhausanschluss
Mit einem Anschluss komplett versorgt Sparen Sie mit dem Mehrspartenhausanschluss Zeit und Kosten beim Anschluss an das Gas-, Wasser- , Strom- und Kommunikationsnetz. Mit einem Mehrspartenhausanschluss sind alle Versorgungssparten kompakt zusammengefasst. Der Vorteil für Sie ist, dass nur ein Wanddurchbruch benötigt wird und die Anschlüsse sehr kompakt ausgeführt werden können. Mit einem Arbeitsgang und nur einer Trasse auf Ihrem Grundstück ist Ihr Haus angeschlossen.

Ihre Vorteile im Überblick
– Kürzere Bauzeiten
– Geringer Platzbedarf im Außenbereich
– Keine wiederholte Aufgrabung bei späterem Anschlusswechsel
– Kompakte Einführung durch nur eine Mauereinführung
– Platzsparende Installation, alle Versorgungsleitungen in einem Raum
– Schnelle Abwicklung, alles aus einer Hand

Auch für Neubauten ohne Keller sind die Mehrspartenhausanschlüsse optimal geeignet:
Vor dem Betonieren der Bodenplatte wird ein spezielles Durchführungsbauteil eingebaut.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Herstellers.

Download PDFVorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen

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