FAQ´s Wasserrückzahlung 2010-2016

Einigung über den Wasserpreis in Calw für die Jahre 2010 – 2016
Im Verfahren um die Höhe des Wasserpreises in Calw für die Jahre ab 2010 hat sich die Energie Calw GmbH (ENCW) mit der Kartellbehörde auf einen Vergleich verständigt. Die jetzt gefundene Lösung umfasst folgende Kernpunkte:

Für die Jahre 2010 bis 2016 senkt die ENCW den Wasserpreis.  Die Kunden erhalten eine entsprechende Gutschrift. Die Wasserpreise der einzelnen Jahre gehen aus der nachfolgenden Tabelle hervor:

Jahr Vergleichspreis in €/m³
(netto)
Ist-Arbeitspreis in €/m³
(netto)
Vergleichs-Grundpreis in €/a
(netto)
Ist-Grundpreis in €/a
(netto)
2010 2,49 2,79 45,96 45,96
2011 2,53 2,79 45,96 45,96
2012 2,58 2,79 45,96 45,96
2013 2,67 2,79 45,96 45,96
2014 2,71 2,79 45,96 45,96
2015 2,79 2,79 45,96 45,96
2016 2,85 2,88 45,96 56,08

Die wichtigsten Fakten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Gutschrift für die Kunden
Sie erhalten für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2016 eine Gutschrift. Wenn die Vorbereitungen wie geplant laufen, können die Gutschriften spätestens mit der Jahresendabrechnung 2017 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie aus abwicklungstechnischen Gründen für jedes Jahr ein gesondertes Schreiben erhalten werden, da wir aus rechtlichen Gründen jedes Jahr separat abrechnen müssen. Die Bündelung der einzelnen Abrechnungen stellt aus systemtechnischen Gründen einen zu hohen Aufwand dar.

Beispielrechnung für den Musterhaushalt
Bei einem vom Kartellamt Baden-Württemberg standardisierten Haushalt (1 Zähler, 150 m³ Jahresverbrauch) führt die Wasserpreissenkung zu einer Rückerstattung von rund 212 € für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2016

Infos für Mieter
Wenn Sie ihr Trinkwasser als Nebenkosten bezahlt haben, haben Mieter in der Regel auch Anspruch auf die Gutschrift. Sie sollten sich mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Die Hauseigentümer erhalten die Gutschrift von uns spätestens mit der Jahresendabrechnung für das Jahr 2017.

Umzug
Sie sind umgezogen und wohnen nicht mehr in Calw? Dann melden Sie sich bitte mit Ihrer neuen Anschrift und Ihrer Bankverbindung bei uns, damit wir Ihnen die Gutschrift zukommen lassen können.


Fragen und Antworten zum Thema

Wir haben hier für Sie die Antworten zu den dringendsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter per Telefon unter 07051 /1300 0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice(at)encw(dot)de.

Bestehende Kunden werden – spätestens mit der Jahresendabrechnung 2017 – automatisch eine Gutschrift erhalten und brauchen nicht aktiv zu werden. Kunden die seit dem 01.01.2010 umgezogen oder eine Immobilie verkauft haben und nicht mehr in Calw wohnen, melden sich bitte mit der aktuellen Anschrift und der aktuellen Bankverbindung per Telefon unter 07051 / 1300 0 oder per E-Mail unter kundenservice(at)encw(dot)de. Sie erhalten dann die Gutschrift für die Jahre 2010 – 2016.

  • Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und von Seiten der ENCW mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft der Immobilie, in der Sie wohnen, abgerechnet. Der Hauseigentümer erhält die Gutschrift für das gesamte Objekt. Die weitere Aufteilung von Wasserkosten erfolgt ohne Einbezug von der ENCW zwischen dem Hauseigentümer und Ihnen als Wohnungsnutzer (Mieter oder Wohnungseigentümer) über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung.
  • Die Aufteilung der Gutschrift auf Sie als aktuellen oder ehemaligen Wohnungsnutzer muss daher ebenfalls direkt zwischen Hauseigentümer und Wohnungsnutzern erfolgen. Die ENCW geht davon aus, dass die Gutschrift, die der Eigentümer Ihrer Immobilie von uns erhält, anteilig an Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer weitergegeben wird. Üblicherweise dürfte dies automatisch über die jährliche Nebenkostenabrechnung geschehen. Dies wird voraussichtlich mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 erfolgen.
  • Bei Fragen zu diesen Nebenkostenabrechnungen müssen Sie sich an den Hauseigentümer wenden.

Die Rückzahlung für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2016 erfolgt spätestens mit der Jahresendabrechnung für das Jahr 2017.

Nein, für Sie ändert sich nichts. Da die Reduzierung bei einem Durchschnittsverbrauch von 135 m³/a lediglich rund 2,50 € pro Monat beträgt, wird auf eine Abschlagsanpassung verzichtet. Sollten Sie die Anpassung Ihres Abschlags dennoch wünschen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07051/1300-0 oder per Mail unter kundenservice(at)encw(dot)de.

Nein, Sie erhalten die Rückerstattung automatisch als Gutschrift von uns.

  • Kunden, die direkt von der ENCW ihre Trinkwasserabrechnung erhalten, brauchen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten dann automatisch eine Gutschrift.
  • Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und abgerechnet. Die Verteilung von Kosten / Gutschriften auf die Wohnungsnutzer erfolgt über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung. Die Rückerstattung erfolgt über den Eigentümer oder die Wohnbaugesellschaft. Kunden, die keinen eigenen Anschluss haben, da sie sich bspw. in einem Mietverhältnis befinden, empfehlen wir sich bei Fragen an ihren Hauseigentümer oder bei Wohnbaugesellschaften an ihren Verwalter zu wenden. Der Vermieter bzw. Verwalter müsste den Betrag bei der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigen.

Für Kunden, die im fraglichen Zeitraum (01.01.2010 – 31.12.2016) innerhalb oder aus Calw weggezogen sind, gilt folgendes:

  • Kunden, die ihre Trinkwasserabrechnung direkt von der ENCW erhalten haben und innerhalb Calws umgezogen sind, brauchen nichts zu veranlassen.
  • Kunden, die ihre Trinkwasserabrechnung direkt von der ENCW erhalten haben und aus Calw weggezogen sind, melden sich bitte mit der aktuellen Anschrift und der aktuellen Bankverbindung per Telefon unter 07051 / 1300-0 oder per E-Mail unter kundenservice(at)encw(dot)de.
  • Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und abgerechnet. Die Verteilung von Kosten / Gutschriften auf die Wohnungsnutzer erfolgt über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem ehemaligen Hauseigentümer zu melden. Die Rückerstattung erfolgt über den Eigentümer oder die Wohnbaugesellschaft. Kunden, die keinen eigenen Anschluss haben, da sie sich bspw. in einem Mietverhältnis befinden, empfehlen wir sich an ihren ehemaligen Vermieter oder bei Wohnungsbaugesellschaften an ihren Verwalter zu wenden.

Das hängt natürlich von Ihrem individuellen Trinkwasserbedarf ab. Zur Orientierung haben wir den durchschnittlichen Trinkwasserbedarf einer Calwer Wohnung zu Grunde gelegt.

Trinkwasserbedarf Rückerstattungsbetrag für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2016
Geringerer Trinkwasserbedarf (100 m³/a) Rund 145 €
Durchschnittlicher Trinkwasserbedarf (135 m³/a) Rund 192 €
Höherer Trinkwasserbedarf (150 m³/a) Rund 212 €

Ja, der Vergleich gilt für alle Trinkwasserkunden der ENCW. Für monatlich abgerechnete Kunden gilt: Die Rückzahlung des Preisnachlasses für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2016 erfolgt automatisch spätestens mit der Jahresendabrechnung 2017.