FAQ´s Wasserrückzahlung 2008-2009
Einigung über den Wasserpreis in Calw für die Jahre 2008/2009
Im jahrelangen Verfahren um die Höhe des Wasserpreises in Calw für die Jahre 2008 und 2009 hat sich die Energie Calw GmbH (ENCW) am 20. Oktober 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit der Kartellbehörde auf einen Vergleich verständigt. Die jetzt auf Vorschlag des Senats gefundene Lösung umfasst folgende Kernpunkte:
- Für die Jahre 2008 und 2009 senkt die ENCW den Wasserpreis um rund 14 % auf den Bruttopreis. Die Kunden erhalten eine entsprechende Gutschrift.
- Die Wasserpreise für die Folgejahre bleiben unberührt.
Die Wasserpreise der einzelnen Jahre gehen aus der nachfolgenden Tabelle hervor:
Jahr | Vergleichspreis in €/m³ (netto) |
Ist-Arbeitspreis in €/m³ (netto) |
Vergleichs-Grundpreis in €/a (netto) |
Ist-Grundpreis in €/a (netto) |
2008 | 2,38 | 2,79 | 45,96 | 45,96 |
2009 | 2,38 | 2,79 | 45,96 | 45,96 |
Die wichtigsten Fakten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Gutschrift für die Kunden
Sie erhalten für den Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 eine Gutschrift. Wenn die Vorbereitungen wie geplant laufen, können die Gutschriften im Rahmen der Wasserabrechnung für das Jahr 2016 erfolgen.
Beispielrechnung für den Musterhaushalt
Bei einem vom Kartellamt Baden-Württemberg standardisierten Haushalt (1 Zähler, 150 m³ Jahresverbrauch) führt die Wasserpreissenkung zu einer Rückerstattung von rund 165 € für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2009.
Infos für Mieter
Wenn Sie ihr Trinkwasser als Nebenkosten bezahlt haben, haben Mieter in der Regel auch Anspruch auf die Gutschrift.
Sie sollten sich mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Die Hauseigentümer erhalten die Gutschrift von uns mit der Jahresabrechnung für das Jahr 2016.
Umzug
Sie sind umgezogen und wohnen nicht mehr in Calw? Dann melden Sie sich bitte mit Ihrer neuen Anschrift und Ihrer Bankverbindung bei uns, damit wir Ihnen die Gutschrift zukommen lassen können.
Fragen und Antworten zum Thema
Wir haben hier für Sie die Antworten zu den dringendsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter per Telefon unter 07051 /1300 0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice(at)encw(dot)de.
Ich bin Wasserkunde der ENCW. Was muss ich veranlassen?
Bestehende Kunden werden – voraussichtlich mit der Wasserabrechnung für das Jahr 2016 – automatisch eine Gutschrift erhalten und brauchen nicht aktiv zu werden. Kunden die seit dem 01.01.2008 umgezogen oder eine Immobilie verkauft haben und nicht mehr in Calw wohnen, melden sich bitte mit der aktuellen Anschrift und der aktuellen Bankverbindung per Telefon unter 07051 / 1300 0 oder per E-Mail unter wasser(at)encw(dot)de. Sie erhalten dann die Gutschrift für die Jahre 2008 und 2009.
Ich bin Mieter oder Wohnungseigentümer in Calw und bezahle meinen Wasserverbrauch über die Nebenkostenabrechnung. Was muss ich veranlassen?
- Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und von Seiten der ENCW mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft der Immobilie in der Sie wohnen abgerechnet. Der Hauseigentümer erhält die Gutschrift für das gesamte Objekt. Die weitere Aufteilung von Wasserkosten erfolgt ohne Einbezug von der ENCW zwischen dem Hauseigentümer und Ihnen als Wohnungsnutzer (Mieter oder Wohnungseigentümer) über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung.
- Die Aufteilung der Gutschrift auf Sie als aktuellen oder ehemaligen Wohnungsnutzer muss daher ebenfalls direkt zwischen Hauseigentümer und Wohnungsnutzern erfolgen. Die ENCW geht davon aus, dass die Gutschrift, die der Eigentümer Ihrer Immobilie von uns erhält, anteilig an Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer weitergegeben wird. Üblicherweise dürfte dies automatisch über die jährliche Nebenkostenabrechnung geschehen. Dies wird voraussichtlich mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 erfolgen.
- Bei Fragen zu diesen Nebenkostenabrechnungen müssten Sie sich an den Hauseigentümer wenden.
Wann bekomme ich mein Geld?
Die Rückzahlung für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2009 erfolgt mit der Wasserabrechnung für das Jahr 2016, also im Januar 2017.
Verändert sich mein monatlicher Abschlag?
Nein, für Sie ändert sich nichts. Eine Reduzierung des Abschlags würde zu Nachzahlungen führen, da lediglich eine Anpassung der Wasserpreise für die Jahre 2008 und 2009 vorgenommen wurde.
Ist eine Barauszahlung möglich?
Nein, Sie erhalten die Rückerstattung automatisch als Gutschrift von uns.
Wer zahlt mir den Preisnachlass aus?
- Kunden, die direkt von der ENCW ihre Trinkwasserabrechnung erhalten, brauchen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten dann automatisch eine Gutschrift.
- Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und abgerechnet. Die Verteilung von Kosten / Gutschriften auf die Wohnungsnutzer erfolgt über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung.
Die Rückerstattung erfolgt über den Eigentümer oder die Wohnbaugesellschaft. Kunden, die keinen eigenen Anschluss haben, da Sie sich bspw. in einem Mietverhältnis befinden, empfehlen wir sich bei Fragen an Ihren Hauseigentümer oder bei Wohnbaugesellschaften an Ihren Verwalter zu wenden. Der Vermieter bzw. Verwalter müsste den Betrag bei der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigen.
Ich bin 2008/2009 aus der Wohnung ausgezogen. Bekomme ich auch die Rückerstattung - und wenn Ja, wie?
Für Kunden, die im fraglichen Zeitraum (01.01.2008 – 31.12.2009) aus Calw weggezogen sind, gilt folgendes:
- Kunden, die ihre Trinkwasserabrechnung direkt von der ENCW erhalten haben und innerhalb Calws umgezogen sind, brauchen nichts zu veranlassen.
- Kunden, die ihre Trinkwasserabrechnung direkt von der ENCW erhalten haben und aus Calw weggezogen sind, melden sich bitte mit der aktuellen Anschrift und der aktuellen Bankverbindung per Telefon unter 07051 / 1300 0 oder per E-Mail unter wasser(at)encw(dot)de.
- Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen Gesamtzähler der ENCW erfasst und abgerechnet. Die Verteilung von Kosten / Gutschriften auf die Wohnungsnutzer erfolgt über die übliche hausinterne Nebenkostenabrechnung. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem ehemaligen Vermieter / Hausverwalter zu melden.
Die Rückerstattung erfolgt über den Eigentümer oder die Wohnbaugesellschaft. Kunden, die keinen eigenen Anschluss haben, da sie sich bspw. in einem Mietverhältnis befinden, empfehlen wir sich an ihren ehemaligen Vermieter oder bei Wohnungsbaugesellschaften an ihren Verwalter zu wenden.
Mit welchem Rückzahlungsbetrag kann ich rechnen?
Das hängt natürlich von Ihrem individuellen Trinkwasserbedarf ab. Zur Orientierung haben wir den durchschnittlichen Trinkwasserbedarf einer Calwer Wohnung zu Grunde gelegt.
Trinkwasserbedarf | Rückerstattungsbetrag für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009 |
Geringerer Trinkwasserbedarf (100 m³/a) | rund 110 € |
Durchschnittlicher Trinkwasserbedarf (135 m³/a) | rund 149 € |
Höherer Trinkwasserbedarf (150 m³/a) | rund 165 € |
Ich bin Gewerbe-/ Industriekunde. Gilt die Preissenkung auch für mich?
Ja, der Vergleich gilt für alle Trinkwasserkunden der ENCW. Die Rückzahlung des Preisnachlasses für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2009 erfolgt automatisch mit der Wasserabrechnung für das Jahr 2016, also im Januar 2017.