Einigung über den Wasserpreis in Calw
Das Verfahren um die Höhe des Wasserpreises gegen die Energie Calw GmbH (ENCW), wurde von der Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes eingestellt, nachdem sich die ENCW zu Rückerstattungen und künftigen Preissenkungen verpflichtet hat. Dies bedeutet jedoch keine Feststellung der Kartellbehörde, dass der Wasserpreis in Calw tatsächlich missbräuchlich überhöht war. Die nunmehr getroffene Verständigung beinhaltet für den Zeitraum 2010 bis 2016 eine rückwirkende Preissenkung inklusive Zinsen im Gesamtumfang von rund 1.4 Millionen Euro und eine neue Preisgestaltung ab 2017.
Ein Durchschnittshaushalt, der in den Jahren 2010 bis 2016 jährlich 150 Kubikmeter Trinkwasser bezogen hat, bekommt damit spätestens mit der Endabrechnung 2017 etwa 210 Euro erstattet oder gutgeschrieben. Zugleich beinhaltet die Verständigung mit der Kartellbehörde eine Senkung des aktuellen Nettoarbeitspreises um 0,13 €/m³ auf 2,75 €/m³ und eine Rücknahme der letzten Grundpreiserhöhung. Darüber hinaus ist Inhalt der Verpflichtung, dass der Wasserpreis in den Jahren bis 2021 am Maßstab der amtlich festgestellten Preissteigerungsrate und des erwarteten Anstiegs des Wasserentnahmeentgelts ausgerichtet wird.
Vorausgegangen war dem jetzt abgeschlossenen Verfahren ein jahrelanger Rechtsstreit über die Höhe des Wasserpreises in Calw für die Jahre 2008 und 2009, bei dem sich die ENCW am 20. Oktober 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf einen Vergleich mit der Kartellbehörde verständigt hat. Dieser gerichtliche Vergleich sah vor, dass der Wasserpreis für die beiden Jahre 2008 und 2009 von 2,79 Euro auf 2,38 Euro angepasst wurde.
Die ENCW hat sich in Abwägung des acht Jahre andauerenden Rechtsstreits und im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Wasserkunden und eine Vermeidung weiterer Prozesskosten auf einen weiteren Vergleich für die Folgejahre mit der Kartellbehörde geeinigt.