Neueröffnung im Mobilitätszentrum am ZOB in Calw

 

Ab dem 1. Oktober begrüßen wir Sie persönlich im neuen Mobilitätszentrum Calw am ZOB. Unser Team steht Ihnen dort mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie gerne bei allen Fragen und Anliegen rund um die Themen Energieversorgung und Mobilität. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich umfassend beraten. Wir freuen uns auf Sie!

Abkochgebot in Calw- Hirsau, Ernstmühl und in Teilbereichen der Calwer Innenstadt aufgehoben

Das Landratsamt Calw hat das seit 02.09.2024 für Calw- Hirsau, Ernstmühl und betroffene Teilbereiche der Calwer Innenstadt bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 06.09.2024 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.

Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Bevor Sie aber das Leitungswasser verwenden, empfehlen wir Ihnen eindringlich, das Wasser so lange laufen zu lassen, bis es kalt, farblos, klar und geruchsneutral aus dem Wasserhahn läuft – vor allem, wenn Sie in der letzten Zeit wenig Wasser entnommen haben. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Vorübergehende Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in Calw- Hirsau, Ernstmühl und in Teilbereichen der Calwer Innenstadt – es gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein Abkochgebot!

Derzeit wird im Trinkwasser der Calwer Ortsteile Hirsau (ausgenommen das Zentrum für Psychiatrie Calw), Ernstmühl und in Teilen der Calwer Innenstadt (s. nachstehende Auflistung der Straßenzüge ) der in der Trinkwasserversorgung festgelegte Grenzwert für den Parameter Enterokokken überschritten. Die ENCW führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.

Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Tieren und Menschen vorkommen, aber auch auf Pflanzen, im Wasser und im Erdboden nachgewiesen werden können. Sie gelten als Indikatorkeime für eine Verunreinigung des Wassers, sodass sie im Trinkwasser nicht nachgewiesen werden dürfen.

Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden (Hinweisblatt). Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.

Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.

Calwer Innenstadt:
– Altburger Straße
– Biergasse
– Burgsteige
– Haggasse
– Hirsauer Wiesenweg
– Im Biegel
– Jakob-Alber-Straße
– Kronengasse
– Marktplatz
– Mühlweg
– Nonnengasse
– Postgasse
– Salzgasse
– Schickhardtweg
– St.-Wendel-Straße
– Torgasse
– Vorstadtweg

 

Bei Rückfragen sind die Ansprechpartner der ENCW während der regulären Geschäftszeiten unter der Rufnummer 07051/ 1300-0 und außerhalb der normalen Bürozeiten unter der Rufnummer des Bereitschaftsdienstes 07051/ 1300-93 zu erreichen.

Gründung einer gemeinsamen Energiegesellschaft: Starke Partnerschaft zwischen ENCW und Gemeinde Kieselbronn

Die ENCW und die Gemeinde Kieselbronn haben die Gründung einer gemeinsamen Energiegesellschaft vollzogen. Heiko Faber, Bürgermeister von Kieselbronn, und Horst Graef, Geschäftsführer der ENCW, freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit und auf den erfolgreichen Start der gemeinsamen Gesellschaft. Unter Leitung ihrer beiden Geschäftsführer Wolfgang Grun, Kämmerer der Gemeinde Kieselbronn, und Christian Flack, Strategischer Referent der Energie Calw GmbH, wird die Gesellschaft die operativen
Tätigkeiten zur Energieversorgung der Bürger der Gemeinde Kieselbronn mit Strom und Gas am 01. September 2024 aufnehmen.

Diese Partnerschaft markiert einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene und stärkt die regionale Energieversorgung. Die ENCW bringt als erfahrener und zuverlässiger Partner in der Energiebranche ihre umfassende Expertise in die neue Gesellschaft ein. Durch zahlreiche erfolgreiche Projekte und Kooperationen hat die ENCW bewiesen, dass sie eine treibende Kraft in der Umsetzung der Energiewende ist. Sie ermöglicht es Gemeinden durch kommunale Energiegesellschaften die auftretenden Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen, eine größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen, eine aktive Rolle bei der kommunalen Energieversorgung zu übernehmen und Preisrisiken für die eigenen Bürger zu reduzieren.

Bürgermeister Heiko Faber spricht von einer Vorreiterrolle, die Kieselbronn mit der Gründung der kommunalen Energiegesellschaft einnimmt. Horst Graef, Geschäftsführer der ENCW, sieht in den kommunalen Energiegesellschaften ein Erfolgsmodell: „Wir wissen ja bereits, dass dieses Modell sehr gut funktioniert und für die Kommunen durch die neu gegründeten Gesellschaften enorme Handlungsmöglichkeiten entstehen.“

Die ENCW und die Gemeinde Kieselbronn sind überzeugt, dass die neue Energiegesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und sicheren Energieversorgung leisten wird. Die Partnerschaft ist ein Vorbild für andere Kommunen und zeigt, wie die Energiewende auf lokaler Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann.

Besuchen Sie die Energie Kieselbronn: www.energie-kieselbronn.de

 

Tarifsenkung der Grundversorgung Strom und Gas zum 01.04.2024

Die Energie Calw GmbH (ENCW) senkt zum 01. April 2024 die Tarife für die Grundversorgung Strom und Gas.

Trotz deutlich gestiegener Netzentgelte für Strom und einer insgesamten Erhöhung der staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern möchte die ENCW die durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie gesunkenen Preise an ihre Kunden weitergeben. So ergibt sich bei einem Stromverbrauch von 3.000 kWh im Jahr eine Ersparnis von über 100,00 € brutto beim Verbrauchspreis. Und eine Ersparnis von fast 1.000,00 € brutto beim Verbrauchspreis bei einem Gasverbrauch von 18.000 kWh im Jahr.

Auf folgenden Seiten erhalten Sie die genauen Tarife der Grundversorgung für Strom und Gas:

Grundversorgung Strom

Grundversorgung Gas

Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2024

Gemäß der Einigung mit der Kartellbehörde passt die Energie Calw GmbH (ENCW) zum 1. Januar 2024 den jährlichen Grundpreis von 56,04 € (brutto) auf 60,00 € (brutto) an. Der Arbeitspreis steigt von 3,24 € (brutto) auf 3,49 € (brutto) je m³.

Die für 2024 gültigen Konditionen können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.

Preisblatt Wasser – gültig ab 1. Januar 2024

Die Energie Calw GmbH stellt nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“ sowie den Ergänzenden Bestimmungen Wasser aus ihrem Versorgungsnetz zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich zusammen aus:
a. einem Arbeitspreis für die gelieferte Wassermenge und
b. einem Grundpreis für jede Messeinrichtung

Der Arbeitspreis für den durch Zähler gemessenen Wasserverbrauch beträgt brutto 3,49 € (netto 3,26 €) je m3.

Die monatlichen Grundpreise betragen für jeden eingebauten Zähler bei einer Größe von:

Zählergröße alt Qn 2,5 / Zählergröße neu Q3 = 4
5,00 € brutto/4,67 € netto

Zählergröße alt Qn 6 / Zählergröße neu Q3 = 10
7,01 € brutto/6,55 € netto

Zählergröße alt Qn 10 / Zählergröße neu Q3 = 16
10,00 € brutto/9,35 € netto

Zählergröße alt bis Qn 25 / Zählergröße neu Q3 = 40
25,01 € brutto/23,37 € netto

Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mit täglicher Abgrenzung und wird somit vom erstmaligen Einbau des Wasserzählers bis zum Monatsende und vom Monatsanfang bis zum endgültigen Ausbau des Wasserzählers gerechnet. Die vorstehenden Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 7%).

Weitere Informationen zu unseren Angeboten in der Wasserversorgung finden Sie hier.

ENCW-Gruppe führt ab 01. Oktober 4-Tage-Woche ein

4-Tage-Woche bei der ENCW-Gruppe

Ab 01. Oktober 2023 arbeiten alle Mitarbeitenden der ENCW-Gruppe 4 Tage in der Woche bei gleichem Gehalt. Die Wochenarbeitszeit wird von 39 auf 35 Stunden reduziert, wobei eine Abdeckung bzw. Erreichbarkeit von fünf Tagen weiterhin gewährleistet wird.

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist es unerlässlich, unsere Arbeitsweisen zu optimieren. In diesem Kontext hat die 4-Tage-Woche zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieses Arbeitszeitmodell, das eine Verkürzung der herkömmlichen 5-Tage-Woche auf lediglich 4 Arbeitstage vorsieht, verspricht eine Vielzahl von potenziellen Vorteilen. Zahlreiche Studien und praktische Beispiele haben gezeigt, dass Unternehmen durch eine gesteigerte Effizienz, bessere Arbeitsorganisation und erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit oft sogar eine Steigerung der Produktivität verzeichnen können.

Geschäftsführer Horst Graef sieht klare Vorteile in der neuen Arbeitsweise:
„Die 4-Tage-Woche ermöglicht es unseren Mitarbeitenden, mehr Zeit für Erholung, Familie, Hobbys und persönliche Weiterentwicklung zu haben. Dies soll sich positiv auf die physische und psychische Gesundheit auswirken, da Stress und Burnout-Risiken reduziert werden.“

Gleichzeitig sollen sich die Mitarbeitenden besser in den Arbeitsplatz integriert fühlen, was wiederum die Bindung und Motivation steigert.
Ein weiteres Argument zugunsten der 4-Tage-Woche ist ihre potenzielle Auswirkung auf die Umwelt. Weniger Pendeln und kürzere Arbeitszeiten führen zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und somit zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes. Dieser Aspekt passt gut zu unseren Bestrebungen einer nachhaltigen Zukunft.

Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2023

Gemäß der Einigung mit der Kartellbehörde passt die Energie Calw GmbH (ENCW) zum 1. Januar 2023 den jährlichen Grundpreis von 54,31 € (brutto) auf 56,04 € (brutto) an. Der Arbeitspreis steigt von 3,12 € (brutto) auf 3,24 € (brutto) je m³.

Die für 2023 gültigen Konditionen können dem nachstehenden Preisblatt entnommen werden.

Preisblatt Wasser – gültig ab 1. Januar 2023

Die Energie Calw GmbH stellt nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“ sowie den Ergänzenden Bestimmungen Wasser aus ihrem Versorgungsnetz zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich zusammen aus:
a. einem Arbeitspreis für die gelieferte Wassermenge und
b. einem Grundpreis für jede Messeinrichtung

Der Arbeitspreis für den durch Zähler gemessenen Wasserverbrauch beträgt brutto 3,24 € (netto 3,03 €) je m3.
Die monatlichen Grundpreise betragen für jeden eingebauten Zähler bei einer Größe von:

Zählergröße alt Qn 2,5 / Zählergröße neu Q3 = 4
4,67 € brutto/4,36 € netto

Zählergröße alt Qn 6 / Zählergröße neu Q3 = 10
6,56 € brutto/6,13 € netto

Zählergröße alt Qn 10 / Zählergröße neu Q3 = 16
9,36 € brutto/8,75 € netto

Zählergröße alt bis Qn 25 / Zählergröße neu Q3 = 40
23,39 € brutto/21,86 € netto

Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt mit täglicher Abgrenzung und wird somit vom erstmaligen Einbau des Wasserzählers bis zum Monatsende und vom Monatsanfang bis zum endgültigen Ausbau des Wasserzählers gerechnet. Die vorstehenden Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 7%).

Weitere Informationen zu unseren Angeboten in der Wasserversorgung finden Sie hier.

Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage // Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Die bis vor kurzem vorgesehene Gasbeschaffungsumlage i. H. v. 2,419 Ct./kWh netto (2,878 Ct./kWh brutto) wird nach aktuellem Stand nicht erhoben – dies betrifft die gesamte Branche und somit alle Gas-Kundinnen und –Kunden in Deutschland. Wir werden den Wegfall dieser Umlage, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, berücksichtigen.

Unabhängig von der Entscheidung zur Gasbeschaffungsumlage wird die Gasspeicherumlage (0,059 Ct./kWh netto / 0,063 Ct./kWh brutto) sowie die Bilanzierungsumlage (0,57 Ct./kWh netto / 0,61 Ct./kWh brutto) ab dem 1. Oktober 2022 erhoben.

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Gas und Fernwärme gilt nach Entscheidung vom 7. Oktober 2022 des Bundesrats rückwirkend ab 1. Oktober 2022 und bis 31. März 2024. Selbstverständlich geben wir die gesunkenen Kosten rückwirkend zum Stichtag an unsere Gas- und Fernwärmekunden weiter.

Aktuelle Informationen: Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.
Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

 

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