Netze
Veröffentlichungspflichten nach § 23c Abs. 1 EnWG (Stand 31.12.2022)
Nr. 1
Stromkreislänge Mittelspannungsfreileitungen | 1,63 km |
Stromkreislänge Mittelspannungskabel | 104,13 km |
Stromkreislänge Niederspannungsfreileitungen | 41,43 km |
Stromkreislänge Niederspannungskabel | 326,99 km |
Nr. 2
installierte Leistung der Umspannebenen | n.v. |
Nr. 3
entnommene Jahresarbeit Mittelspannung | 24,388 GWh |
entnommene Jahresarbeit Niederspannung | 61,060 GWh |
Nr. 4
Anzahl Entnahmestellen Mittelspannung | 33 Stück |
Anzahl Entnahmestellen Niederspannung | 14.431 Stück |
Nr. 5
Einwohnerzahl im Netzgebiet | 23.742 |
Nr. 6
Versorgte Fläche | 11,28 km² |
Nr. 7
geographische Fläche des Netzgebiets | 59,88 km² |
Nr. 8
Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung | 125 Stück |
sonstige Entnahmestellen | 14.339 Stück |
Nr. 9
Grundzuständiger Messstellenbetreiber | Energie Calw GmbH |
Nr. 10
Ansprechpartner Netzzugangsfragen | Team Netzservice; Tel. 07051 / 1300 -505, -506, -511; E-Mail: netznutzung@encw.de |
Veröffentlichungspflichten nach § 23c Abs. 3 EnWG (Stand 31.12.2022)
Nr. 1
Jahreshöchstlast der Netzebenen und Lastverlauf | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 2
Netzverluste | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 3
nicht leistungsgemessene Kunden | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 4
analytisches Verfahren | n.v. |
Nr. 5
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 6
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene im zeitlichen Verlauf (Dezentrale Einspeisung) | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Mitteilung über den Grundversorger zum 01.07.2024 gemäß §36 Abs. 2 EnWG. Daraus ergibt sich ab 01.01.2025 der Grundversorger für die folgenden drei Jahre.
Bezeichnung des Konzessionsgebiets: Große Kreisstadt Calw
Name des festgestellten Grundversorgers: Energie Calw GmbH
Engpassmanagement
Der Netzbetreiber ist zu Engpassmanagement in dem Augenblick gesetzlich verpflichtet, da die ihm zur Verfügung stehende Transportkapazität nicht mehr ausreicht, um der Kundennachfrage zu entsprechen. Die Zugangsinteressenten müssen entweder direkt oder durch eine Veröffentlichung im Internet über den aufgetretenen Engpass informiert werden. Daraufhin nimmt der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazität vor. Er kann die Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anfrage berücksichtigen oder die Anfragen hinsichtlich der Leistungen und der Konditionen bewerten und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erteilen. Der Interessent hat Anspruch auf das Angebot eines durch den Betreiber unterbrechbaren Netzzugangsvertrages, wenn die freie Transportkapazität zur Deckung einer Netzzugangsanfrage nicht ausreicht.
Zur Zeit liegen keine Engpässe vor.