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Wichtige gesetzliche Neuerung ab dem 06. Juni 2025: 24-Stunden-Lieferantenwechsel

20/05/2025/in News

Der Wechsel des Stromlieferanten ist ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen, Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.

Rückwirkende Umzugsmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Bitte informieren Sie uns daher mindestens 14 Tage vor einem Aus-, Ein- oder Umzug. So vermeiden Sie unnötige Kosten und technische Verzögerungen.

Was Sie beachten sollten:

  • Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert – Sie haften in diesem Fall u.U. für den Verbrauch.
  • Notieren Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe und übermitteln Sie ihn an uns.
  • Bei Einzug: Melden Sie sich frühzeitig, um eine automatische Einordnung in die Grundversorgung und höhere Tarife zu vermeiden. Vertragsabschlüsse sind bequem über unsere Website oder die App „Mein Calw“ möglich.

Um die Systemumstellung reibungslos zu gestalten, bitten wir Sie, uns Umzüge vom aktuellen Zeitpunkt bis Mitte Juni 2025 frühzeitig mitzuteilen. Bereits jetzt kann es zu Verzögerungen kommen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Kundenservice der Energie Calw GmbH

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https://www.encw.de/wp-content/uploads/2026/07/logo26.png 0 0 Natalie Maier https://www.encw.de/wp-content/uploads/2026/07/logo26.png Natalie Maier2025-05-20 15:57:462025-05-20 15:57:46Wichtige gesetzliche Neuerung ab dem 06. Juni 2025: 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Pressekontakt

Viktoria Schneider
pr@encw.de



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